Wie wählen Gefangene?
Insassen einer Justizvollzugsanstalt wählen entweder- vor dem Wahlvorstand des Wahlbezirks, in dessen Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist (z. B. bei offenem Vollzug, Freigang),oder- vor einem beweglichen Wahlvorstand in der Justizvollzugsanstaltoder- durch Briefwahl.
13.09.2013
, 18:50 Uhr
(tz)
Mit Informationen des rheinland-pfälzischen Wahlleiters Jörg Berres.