Wie wählen Gefangene?

Insassen einer Justizvollzugsanstalt wählen entweder- vor dem Wahlvorstand des Wahlbezirks, in dessen Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist (z. B. bei offenem Vollzug, Freigang),oder- vor einem beweglichen Wahlvorstand in der Justizvollzugsanstaltoder- durch Briefwahl.

(tz)

Mit Informationen des rheinland-pfälzischen Wahlleiters Jörg Berres.

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