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Kleiner Rempler mit großen Folgen

  

Fahrerflucht: Wurde das eigene Fahrzeug durch einen Dritten beschädigt, ist das immer ärgerlich. Foto: txn/Nandeenopparit/123rf

Im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu kleineren Schäden und leichten Auffahrunfällen. Beim Einparken wird ein Poller touchiert oder der Stoßfänger setzt auf dem Bordstein auf. Doch auch, wenn es nach wenig aussieht: Bagatellschäden sollten nicht unterschätzt werden. Oft steckt hinter einer kleinen Beule mehr als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Autos werden technisch immer komplexer. Ein Rempler kann ausreichen, um Sensoren außer Funktion zu setzen oder Assistenzsysteme zu schädigen. Experten raten deshalb, auch scheinbar harmlose Bagatellschäden ernst zu nehmen und in einer Werkstatt prüfen zu lassen. Dort können gleich die Reparaturkosten geschätzt werden. Meist gibt es dann einen Kostenvoranschlag der Werkstatt oder ein Kurzgutachten. Danach ist klar, ob es sich tatsächlich um einen Bagatellschaden handelt, dessen Beseitigung maximal etwa 750 bis 1000 Euro kosten sollte. Das Kurzgutachten wird in der Regel von der Versicherung bezahlt. Stellt sich heraus, dass die Bagatellgrenze überschritten ist, wird oft ein weiteres Gutachten beauftragt, um in einer umfangreichen Untersuchung die tatsächliche Schadenshöhe und Reparaturkosten zu ermitteln. Auch in diesem Fall trägt die Versicherung die Kosten.

  

Ganz wichtig: Die Kostenübernahme vor der Beauftragung immer erst mit der Versicherung abstimmen. 
      

Nach einem Unfall richtig handeln

Vom leichten Kratzer an der Kühlerhaube über das kaputte Rücklicht bis hin zu Unfällen mit Verletzten oder sogar Toten – Situationen mit Fahrerflucht gibt es immer wieder. Jährlich werden in Deutschland zwischen 250 000 bis 300 000 Fälle von Unfallflucht registriert. Zurück bleibt mindestens immer ein Geschädigter. Wer einen Unfall verursacht und sich von dem Tatort entfernt, macht sich strafbar. Das gilt selbst bei kleinsten Remplern, die beim Parken passieren können. Auch ein Zettel hinter dem Scheibenwischer des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus, um den geschädigten Fahrzeughalter zu informieren. Dieser kann zum Beispiel beim nächsten Windstoß wegfliegen. Es ist daher wichtig, die Polizei über das eigene Verschulden selbst in Kenntnis zu setzen. Diese macht den Fahrzeughalter ausfindig, informiert ihn und stellt den Kontakt zwischen Schadensverursacher und Geschädigtem her. Nur so kann vermieden werden, dass die Situation rechtlich später als Unfallflucht gewertet wird. Viele reagieren bei Auffahrunfällen mit Panik und sind oft so irritiert, dass sie haltlos weiterfahren. Rechtlich stellt dies bereits den Straftatbestand der Fahrerflucht dar. Wird dem Verursacher erst später bewusst, was passiert ist, sollte er sich schleunigst mit der Polizei in Verbindung setzen: Innerhalb der nächsten 24 Stunden wirkt sich das strafmildernd aus. Die Strafen bei Fahrerflucht sind nicht zu unterschätzen: Je nach Vergehen werden Geldstrafen, Führerscheinentzug oder Gefängnisstrafen mit bis zu drei Jahren Haft verhängt. 
  

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