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Unfall - was tun? Richtiges Verhalten nach einem Crash

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Warnweste überziehen, Warndreieck aufstellen und je nach Schwere des Unfalls Polizei und Rettungsdienst anrufen: Unfallbeteiligte können durch richtiges Verhalten oftmals Schlimmeres verhindern. Foto: djd/Itzehoer Versicherungen
Warnweste überziehen, Warndreieck aufstellen und je nach Schwere des Unfalls Polizei und Rettungsdienst anrufen: Unfallbeteiligte können durch richtiges Verhalten oftmals Schlimmeres verhindern. Foto: djd/Itzehoer Versicherungen

Im vergangenen Jahr hat die Polizei in Deutschland nach Angaben des Statistischen Bundesamtes rund 2,3 Millionen Unfälle aufgenommen, drei Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der Unfälle, bei denen Menschen verletzt oder getötet wurden, ging dagegen um etwa zwei Prozent auf rund 258 000 zurück. 2569 Menschen kamen im Straßenverkehr ums Leben - der niedrigste Wert seit Beginn der Statistik vor mehr als 60 Jahren. Doch wie verhält man sich richtig, wenn man in einen Crash verwickelt wird?

Niemals unerlaubt entfernen

Auch wenn es schwerfällt: Das Wichtigste in einer solchen Stresssituation ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und nach bestem Gewissen richtig zu handeln. Oberstes Gebot sei, dass man sich nie unerlaubt von einem Unfallort entfernen dürfe – auch nicht bei der kleinsten Delle beim Ausparken. Der Zettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeugs reicht nicht aus. Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort warten. Kommt niemand, darf er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat.

Richtig handeln bei Unfall mit Verletzten

Auch bei einem Sachschaden müssen die Unfallbeteiligten einen kühlen Kopf bewahren und richtig handeln. Foto: djd/Itzehoer Versicherungen
Auch bei einem Sachschaden müssen die Unfallbeteiligten einen kühlen Kopf bewahren und richtig handeln. Foto: djd/Itzehoer Versicherungen

Bei jedem Unfall mit Verletzten muss sofort der Rettungsdienst unter 112 verständigt werden. Zum Schutz aller Beteiligten ist die Unfallstelle ordnungsgemäß abzusichern, die eigene Sicherheit darf dabei nicht vernachlässigt werden. Heißt: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste überziehen und unter Beachtung des fließenden Verkehrs das Warndreieck in einer Entfernung von mindestens 100 Metern aufstellen. Verletzte sollten in jedem Fall angesprochen und gegebenenfalls nach lebensrettenden Sofortmaßnahmen in die stabile Seitenlage gebracht werden. Wer nicht hilft, macht sich bei einem Unfall strafbar. Zur Hilfeleistung gehöre auch, den erwähnten Notruf abzusetzen: Angaben zu beteiligten Personen, Unfallort und -hergang helfen der Rettungsleitstelle, die Situation richtig einzuschätzen.

Verbandskasten muss Mund-Nasen-Schutz enthalten

Was Autofahrer noch wissen sollten: Am 1. Februar 2022 trat eine neue Regelung für den Verbandskasten im Auto in Kraft: Er muss nun zwei OP-Masken enthalten. Eine Übergangsfrist gilt bis zum 1. Februar 2023. Wer danach immer noch keine Maske dabei hat, muss mit einem Bußgeld rechnen. Autofahrer sollten ihren bisherigen Kasten einfach um die fehlenden Masken ergänzen, sofern er ansonsten alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, etwa im Hinblick auf Vollständigkeit und Haltbarkeitsdatum.

Kfz-Schadengutachten

Beim Großteil der Unfälle bleibt es zum Glück bei Sachschäden. Foto: djd/Itzehoer Versicherungen
Beim Großteil der Unfälle bleibt es zum Glück bei Sachschäden. Foto: djd/Itzehoer Versicherungen

Nach einem Autounfall stellt sich schnell die Frage, wie hoch der Schaden am Kfz beziehungsweise die Reparaturkosten sind, ob eine Wertminderung eingetreten ist und wie hoch der Restwert des Kfz ist. Ein Sachverständiger kann mittels Schadengutachten viele dieser Fragen beantworten.

Der Geschädigte hat nach einem Autounfall das Recht, den Schaden an seinem Kfz durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter ermitteln zu lassen. Das ist nur dann anders, wenn ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt in Höhe von etwa 700 bis 800 Euro. In dem Fall genügt ein Kostenvoranschlag beispielsweise einer Kfz-Werkstatt zur Regulierung.

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