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Bestattung und Trauerfeier in Zeiten der Corona-Krise

Trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig!

Bestattungen im engsten Familienkreis sind in Rheinland-Pfalz zulässig, so der Bundesverband der Bestatter. Und: Trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig! Bestattungen seien ausdrücklich vom Kontaktverbot ausgenommen. Leider können diese jedoch nur noch unter Berücksichtigung des „§1 1 Abs. 4 CoronaSchVO“ erfolgen.Das heißt, bei der Bestattung ist der Kreis der Teilnehmer auf den engsten Kreis zu beschränken und die Abstands- und hygienischen Mindestanforderung sollten grundsätzlich beachtet werden.     

Trotz aller Beschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen, Abschied und Trauer ist gerade in der heutigen Zeit besonders wichtig!

Die Bestattungsunternehmen weisen darauf hin, dass wenigstens der engste Kreis der Familie an einer Trauerfeier vor Ort teilnehmen kann, beziehungsweise die Trauerfeier im engsten Familienkreis auf dem Friedhof am Grab (unter freiem Himmel) durchgeführt wird.

Gegebenenfalls kann die Trauerfeier auch zeitversetzt und dann in kleineren Gruppen durchgeführt werden.

Generell gelten derzeit folgende Bestimmungen im Zusammenhang von Beerdigungen und Trauerfeiern:

Die beiden Bestattungsarten (Erd- und Feuerbestattung) sind weiterhin frei wählbar und bleiben auch in Zeiten der Krise möglich.

Bundesweit sind Beerdigungen, Trauerfeiern und Totengebete jedoch nur noch eingeschränkt möglich.

Gottesdienste, auch im Zusammenhang von Trauerfeiern, sind untersagt.
   

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