Wie sollte man also vorgehen, wenn man als Erster an einem Unfallort eintrifft und als Helfer gefordert ist? Zunächst wird das eigene Fahrzeug Auto mit einem Sicherheitsabstand von mindestens vier Wagenlängen zum Unfallort abgestellt - mit eingeschalteter Warnblinkanlage. Um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen, legt der Helfer am besten seine Warnweste an, bevor er den Unfallort absichert. Hierzu gehört auch, ein Warndreieck aufzustellen: auf Landstraßen in mindestens 100 Metern Entfernung zum Unfallort und auf Autobahnen wenigstens 200 Meter vor diesem.
Dabei sollten die Helfer – insbesondere auf der Autobahn – zur eigenen Sicherheit die Fahrbahn nicht betreten. Auch das Warndreieck platziert man so, dass es nicht umgefahren wird. Bei Unfällen auf Autobahnen sollten Helfer - zur eigenen Sicherheit - alle Wege so weit möglich hinter der Leitplanke zurücklegen. Selbstverständlich müssen Unfallzeugen schnellstmöglich die Polizei und gegebenenfalls die Rettungsdienste informieren. Bis zu deren Eintreffen obliegt es den Ersthelfern, sich um Verletzte zu kümmern. In dieser Situation zahlt es sich dann aus, wenn man nach der Führerscheinprüfung in regelmäßigen Abständen sein Erste Hilfe-Wissen wieder aufgefrischt hat – so wie es Rettungsfachleute immer wieder empfehlen. Ganz wichtig bei der Ersthilfe ist es, zu kontrollieren, ob der Verletzte bei Bewusstsein ist und ob er atmet. Ist Letzteres nicht der Fall, müssen Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden: Herz-Druck-Massage und Beatmung.
Wenn der Verletzte atmet bzw. wieder atmet, wird er in die stabile Seitenlage gebracht. Und selbst an warmen Tagen sollte man ihn vor Unterkühlung schützen. Darüber hinaus helfen jedem Verunglückten grundsätzlich beruhigende und tröstende Worte sowie das Bewusstsein, in der Unfall-Situation nicht alleingelassen zu sein.
Stattdessen erleben Polizei und Rettungsdienste immer öfter, dass Verkehrsteilnehmer an Unfallorten vorbeifahren, ohne anzuhalten und sich zu kümmern, sondern vielfach Handyfotos aufnehmen oder als Gaffer sogar die Rettungskräfte bei ihrem Einsatz behindern.
Diesen Menschen legen die professionellen Helfer nahe, sich nicht nur auf ihre gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung zu besinnen, sondern auch daran zu denken, dass sie als Unfallopfer selbst einmal auf die Hilfsbereitschaft anderer angewiesen sein könnten.