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Wenn’s gekracht hat

Wer in einen Unfall im Straßenverkehr verwickelt wird, befindet sich in einer Stresssituation. Dennoch sollte man versuchen, möglichst umsichtig zu handeln. Fotos: djd/Itzehoer Versicherungen /MEV Verlag GmbH

Egal ob selbstverschuldet, unverschuldet, im In- oder Ausland: Ein Unfall ist eine heikle Angelegenheit und mit unterschiedlichen Rechten und Pflichten verbunden. Eine Menge Ärger kann Ihnen mit dem richtigen Verhalten jedoch erspart bleiben.

Nach dem Unfall: Bleiben Sie ruhig und handeln Sie besonnen. Sichern Sie sofort die Unfallstelle ab.

- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste anlegen, möglichst noch im Auto
- Vorsichtig aussteigen, dabei auf den fließenden Verkehr achten
- Stellen Sie Ihr Warndreieck in angemessener Entfernung auf:

Landstraßen mindestens 100 Meter, Innenstadt mindestens 50 Meter, Autobahnen mindestens 200 Meter vor dem Unfallort. Die Strecke lässt sich an den Seitenpfosten abmessen. 200 Meter entsprechen 4 Pfosten

- Ist die Unfallstelle unübersichtlich, muss das Warndreieck in ausreichender Entfernung vor dem Sichthindernis (Kurve, Kuppe usw.) aufgestellt werden.
- Die Fahrbahn rasch verlassen und sich an einen sicheren Ort begeben (auf Autobahnen z. B. hinter der Leitplanke)
- Ist jemand verletzt oder besteht der Verdacht – umgehend den Rettungsdienst informieren und sich um die Verletzten kümmern
- Personalien und Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten aufnehmen
- Nach einem Verkehrsunfall ist es empfehlenswert, kein Schuldanerkenntnis abzugeben oder zu unterschreiben

Beweissicherung:

Zuerst sollten alle für die Schadensabwicklung notwendigen Informationen und Beweise an der Unfallstelle gesichert werden – unabhängig von der Schuldfrage und dem Land, in dem der Unfall passiert ist. Dabei hilft eine Unfallbericht- Vorlage.

- Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge
- Machen Sie neben Übersichtsfotos auch Detailfotos von den entstandenen Schäden
- Fertigen Sie eine Unfallskizze an.
- Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte
- Falls erforderlich, rufen Sie die Polizei. Dies sollte immer dann der Fall sein, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist.

Notieren Sie sich:

- Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Namen und Anschrift en der Unfallgegner
- Versicherungsgesellschaft en der Unfallgegner (sind diese nicht bekannt, lassen Sie sich die Information nachliefern)
- Namen und Anschriften von Zeugen

DEKRA

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