WORKPLACE - DIE BESTEN ARBEITGEBER DER REGION Jobwechsel gewünscht?

So nutzen Sie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt - Wunderwaffe Quereinstieg

Die Sehnsucht nach einer besseren Work-Life-Balance ist für viele Job-Wechselwünsche verantwortlich. Foto: Archiv
Die Sehnsucht nach einer besseren Work-Life-Balance ist für viele Job-Wechselwünsche verantwortlich. Foto: Archiv

Wer den Job wechseln will, sollte sich vorher gut überlegen, was er vom nächsten Arbeitgeber erwartet und die eigenen Kompetenzen analysieren. Wer sich im neuen Job etwa mehr Zeit fürs Privatleben wünscht, kann schon bei Stellenanzeigen darauf achten, ob auf eine gute Work-Life-Balance verwiesen wird. Dies fände sich immer häufiger in Stellenanzeigen der Unternehmen, so Annina Hering, promovierte Sozialwissenschaftlerin und Arbeitsmarktexpertin beim Jobportal Indeed. Gleiches gelte auch für die Angaben zum Gehalt. Bei diesem treibe der Personalmangel die Entwicklung voran, so die Sozialwissenschaftlerin. ,,Wer seine Karriere ausbauen will, hat jetzt gute Chancen, von einem Wechsel zu profitieren." Und dabei lohnt sich auch der Blick auf Schlagworte wie Dienstwagen oder ÖPNV-Ticket in Stellenanzeigen. ,,Im Zuge des Arbeitskräftemangels haben viele Unternehmen bei Benefits nachgelegt, die einen Wechsel attraktiv machen", so Hering. Neuer Job oder ganz neue Branche? Auch wichtig vorab zu wissen:

Soll es nur ein neuer Job sein, eine neue Branche oder gleich ein Quereinstieg? Denn gerade wer sich einen Schnitt wünscht und sein berufliches Glück als Quereinsteiger finden will, ist gut beraten, nicht nur gezielt nach bestimmten Berufen Ausschau zu halten. Sinnvoll ist es, auch die jeweils gefragten Soft Skills in den Blick zu nehmen, Einfühlungsvermögen etwa. Kennt man die eigenen, kann man gezielt nach entsprechenden Jobs suchen. Der Moment zum Quereinstieg sei derzeit mehr als gut, so Hering. ,,Das gilt vor allem in den Berufen, die vom Personalmangel besonders betroffen sind." Aber auch wer einfach nur die Branche wechseln will, sollte seine eigenen Kompetenzen vor der Jobsuche kennen. ,,In vielen Berufen gibt es Fähigkeiten, die man branchenübergreifend nutzen kann und damit viel mehr Optionen hat, als viele vermuten", so Hering.

Was Wechselwillige wirklich wollen

Mehr Geld, mehr Zeit: Laut einer aktuellen Umfrage können sich viele Arbeitnehmer einen Jobwechsel gut vorstellen

Eine neue berufliche Herausforderung suchen: Für viele Menschen soll das in diesem Jahr in Erfüllung gehen. Besonders bei Jüngeren ist die Wechselbereitschaft hoch. Aber nicht nur dort. Viele Beschäftigte aller Altersklassen denken für 2023 über einen Jobwechsel nach - und sind zuversichtlich, eine neue Stelle zu finden. Nahezu sechs von zehn Beschäftigten (59 Prozent) wären bereit für einen beruflichen Neuanfang - und denken darüber nach, den Job zu wechseln. Das geht aus einer repräsentativen Censuswide-Umfrage im Auftrag der Karriereplattform Linkedin hervor.

Bei der Generation Z, also den um die Jahrtausendwende Geborenen, und den Anfang Dreißigjährigen, ist die Wechselbereitschaft besonders hoch. Über zwei Drittel von ihnen (69 Prozent bzw. 72 Prozent) können sich vorstellen, in diesem Jahr einen anderen Job anzunehmen. Aber auch für ältere Arbeitnehmer ist der Jobwechsel 2023 eine Option. Immerhin ein Viertel der über 55-Jährigen (24 Prozent) kann sich das noch vorstellen.

Die meisten Wechselfreudigen geben an, mehr Geld verdienen zu wollen (32 Prozent). Auch eine bessere Work-Life-Balance (22 Prozent) und bessere Entwicklungsmöglichkeiten (21 Prozent) spielen eine Rolle. Der Großteil der Befragten ist zudem zuversichtlich, einen neuen Job finden zu können (81 Prozent). Und das sogar, obwohl insgesamt immerhin 42 Prozent der Befragten zumindest leichte Befürchtungen haben, dass ihr Job 2023 auf dem Spiel stehen könnte. Für die repräsentative Umfrage wurden 2012 Beschäftigte im Dezember 2022 befragt.

Freiheit in der Freizeit

Arbeitsrecht nach Feierabend: Darf der Chef zur Freizeitgestaltung meckern?

Social-Media-Selfies, wilde Partynächte oder sogar Straftaten: Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Freizeit tun, geht Vorgesetzte in der Regel nichts an. Am Wochenende über die Stränge schlagen: Das mag nicht immer förderlich für die Karriere sein. Doch wann hat das Verhalten nach Feierabend arbeitsrechtliche Konsequenzen? Ob es nun schräge Hobbys, unvorteilhafte Partyvideos im Netz oder ausgedehnte Feiertouren am Wochenende sind: Arbeitsrechtliche Konsequenzen haben Arbeitnehmer dafür in der Regel nicht zu befürchten. Denn wie sie ihre Freizeit gestalten, ist im Grundsatz ihre Sache. Darauf weist der Fachanwalt für Arbeitsrecht Prof. Michael Fuhlrott vom Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hin. Der Arbeitnehmer schulde keine ,,redliche" oder ,,tadellose" Lebensführung. Und in dessen Privatleben dürfe der Arbeitgeber auch nicht durch betriebliche Vorgaben ,,hineinregieren". Das gilt selbst dann, wenn Arbeitnehmer in ihrer Freizeit Straftaten begehen. ,,Für das Arbeitsverhältnis dürfen hieraus im Grundsatz keine Konsequenzen folgen, auch wenn das Verhalten natürlich strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann", so der Arbeitsrechtler. Allerdings mit einer Ausnahme: Gibt es Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis, darf der Arbeitgeber handeln. Einer Busfahrerin, die etwa volltrunken in der Freizeit Auto fährt, ihren Führschein verliert und dann nicht mehr die berufliche Tätigkeit ausüben kann, droht ebenso die Kündigung (LAG Schleswig-Holstein, Az.: 5 Sa 27/14), wie einem Manager, der auf der betrieblichen Weihnachtsfeier Kolleginnen sexuell belästigt (ArbG Berlin, Az.: 28 BV 17992/11). Auch ein Bahnschaffner, der in sozialen Medien mit einem Foto in Dienstuniform oder unter Nennung seines Arbeitgebers im Profil volksverhetzende Äußerungen tätigt, riskiert seinen Job (LAG Sachsen, Az.: 1 Sa 515/17). Doch wie sieht das aus, wenn man öffentlich den Arbeitgeber kritisiert? Auch im Arbeitsverhältnis steht dem Arbeitnehmer im Grundsatz seine Meinungsäußerungsfreiheit zu. ,,Danach ist selbst öffentliche Kritik am Arbeitgeber erlaubt", so Fuhlrott. Diese muss aber maßvoll erfolgen. Und die Pflicht zur Loyalität steige mit der Position: Eine Prokuristin ist stärker zur Rücksichtnahme verpflichtet als der Pförtner.

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