Alles wird neu und anders für dich. Auch die Begriffe, die dir mit der Aufnahme einer Ausbildung begegnen. Auf den folgenden Seiten erklären wir einige, die für dich besonders wichtig sein können. Unter anderem geben wir auch Hinweise und Tipps zu finanziellen Hilfen, zu deinen Rechten und Pflichten als Azubi und zu Institutionen und Einrichtungen, die dir bei Problemen weiterhelfen können.
A wie Ausbildungsberatung
Anlaufstelle Nummer Eins, wenn es um Fragen rund um die Ausbildung geht, sind die Beratungsstellen der Agentur für Arbeit in den Gemeinden und Städten. Die Mitarbeiter dort sind stets auf dem neuesten Stand der Dinge.
B wie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Wer seinen Lebensunterhalt während der Ausbildung nicht selbst finanzieren kann, hat die Möglichkeit, eine BAB zu beantragen. Auch hierfür ist die Agentur für Arbeit zuständig. Keine falsche Scham! Stelle den Antrag auf die BAB. Finanzielle Hilfen stehen dir zu.
C wie Computerkenntnisse
Ohne Computerkenntnisse geht kaum noch etwas. Auch bei den meisten Ausbildungen werden sie vorausgesetzt. Entsprechende Kurse können helfen und werden auch von der Arbeitsagentur gefördert und vermittelt. Infos unter https://www.arbeitsagentur.de/kursnet
D wie Drogen
Alkohol, Drogen oder Medikamente sind definitiv keine Lösung für Probleme. Sie gefährden nicht nur dich selbst, sondern auch deine Kollegen. Ausbildungsbetriebe können bei einem konkreten Verdacht sogenannte Drogenscreenings durchführen. Allerdings nur mit deinem Einverständnis.
E wie Entlassung
Damit eine Entlassung wirksam wird, müssen gewichtige Gründe vorliegen. Dazu gehören Diebstahl oder mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen. Nur in der Probezeit darf von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
F wie Fahrtkosten
Dein Ausbilder muss die Kosten für alle Fahrten erstatten, die während der Ausbildung notwendig sind. Dazu gehören etwa Kosten für die Teilnahme am externen Unterricht, an Vorträgen und Übungen.
G wie Gehalt
Bei der Ausbildung wird von einer Vergütung gesprochen. Noch vor dem Start in die Ausbildung solltest du prüfen, ob diese den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Aktuell gilt für das erste Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 620 Euro.
H wie Handwerkskammer (HWK)
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen des gesamten Handwerks. Auch du als Azubi in einem Handwerksberuf bist Mitglied bei der Kammer und kannst bei Problemen eine entsprechende Beratung bei der HWK einfordern.
I wie Insolvenz
Wenn dein Ausbildungsbetrieb Insolvenz anmeldet, muss das nicht gleich das Aus für deine Ausbildung bedeuten. Ein Insolvenzverwalter kümmert sich fortan darum, wie es mit dem Betrieb weitergeht. Er ist dann auch für dich zuständig. Kann die Ausbildungsvergütung nicht mehr gezahlt werden, übernimmt das zunächst für drei Monate die Agentur für Arbeit.
J wie Jugendarbeitsschutzgesetz
Minderjährige Azubis haben andere Rechte als erwachsene Mitarbeiter. Das betrifft unter anderem die Pausen- und Arbeitszeiten, Nachtarbeit oder die ständige Erreichbarkeit. Genaueres regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Infos dazu gibt es unter https://www.gesetze-iminternet.de/jarbschg/
K wie Krankmeldung
Wer länger als drei Tage krank ist, muss spätestens am vierten Tag ein ärztliches Attest beim Ausbilder vorlegen. Bereits am ersten Tag musst du deinen Ausbilder über deine Erkrankung informieren.
L wie Lohnsteuer
Wie alle Arbeitnehmer musst auch du als Azubi Lohnsteuer zahlen. Dazu brauchst du eine SteuerIdentifikationsnummer. Irgendwann wurde dir diese zugeschickt. Wenn du sie nicht mehr findest, kannst du sie jederzeit beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen.
M wie Mittagspause
Jedem nicht volljährigen Azubi steht bei einer Arbeitszeit von mindestens sechs Stunden eine Mittagspause von einer Stunde zu. Volljährige dagegen haben Anrecht auf 30 Minuten.
N wie Nebenjob
Laut Gesetz spricht nichts gegen einen Nebenjob. Du solltest das Thema aber mit deinem Ausbilder besprechen. Grenzen setzen hierbei Regelungen im Ausbildungsvertrag und im Arbeitnehmerschutzgesetz.
Ö wie öffentlicher Dienst
Der öffentliche Dienst wird auch Staatsdienst genannt. Hier arbeiten Beamte, Richter oder Soldaten. Eine Ausbildung in diesen Bereichen garantiert meist eine sichere berufliche Zukunft.
P wie Probezeit
Zu Beginn jeder Ausbildung steht eine Probezeit, die einen Monat bis höchstens vier Monate dauert (meist 3 Monate). In dieser Zeit können beide Parteien ohne Begründung die Ausbildung kündigen.
R wie Rundfunkbeitrag
Jeder Haushalt muss einen einheitlichen Rundfunkbeitrag entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich davon befreien lassen. Infos dazu findest du im Internet u.a. unter www.rundfunkbeitrag.de
S wie Steuern
Steuern in der Ausbildung, die deine Vergütung mindern können, sind Lohn- und Kirchensteuer, eventuell auch der Solidaritätszuschlag. Der Grundfreibetrag wird jeweils angepasst. Zurzeit liegt er bei knapp 1.300 Euro brutto.
T wie Teilzeitausbildung
Auf Antrag kann deine wöchentliche oder tägliche Arbeitszeit verkürzt werden. Etwa dann, wenn du ein Kind betreuen oder einen Angehörigen pflegen musst.
U wie Unfallversicherung
Dein Ausbilder meldet dich bei der zuständigen Unfallversicherung an und kümmert sich um die Beiträge. Somit bist du gegen sämtliche Risiken versichert, die während der Ausbildung auftreten können.
V wie Verlängerung der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung kann verlängert werden. Etwa dann, wenn die Gefahr besteht, dass der Azubi die Prüfung nicht besteht. Gründe hierfür sind oft längere, krankheitsbedingte Ausfallzeiten.
W wie Wohngeld
Wenn du als Azubi eine eigene Wohnung hast, kannst du je nach Höhe deiner Vergütung Wohngeld beantragen. Entsprechende Anträge gibt es bei den Wohngeldstellen deiner Gemeinde oder Stadt.
Z wie Zuschüsse
Neben Wohngeld oder der Berufsausbildungsbeihilfe gibt es noch weitere Möglichkeiten, Zuschüsse zu erhalten. Kindergeld, Azubikredite oder bereits der Schülerausweis können dir deinen finanziellen Spielraum vergrößern. Einfach mal bei google „Finanzielle Hilfe für Azubis“ eingeben.