Trier: Stadtverwaltung rechnet nach Bettensteuer-Urteil mit 500.000 Euro Rückzahlung

Trier · Die Trierer Stadtverwaltung geht davon aus, dass sie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kultur- und Tourismusabgabe mindestens rund 500.000 Euro an Hoteliers zurückzahlen muss.

 Einige Kommunen haben die Steuer aufs Bett im Beherbergungsgewerbe eingeführt. Sie gilt aber laut Bundesverfassungsgericht nicht für alle Gäste: Geschäftsreisende sie nicht zahlen. Foto: Oliver Berg

Einige Kommunen haben die Steuer aufs Bett im Beherbergungsgewerbe eingeführt. Sie gilt aber laut Bundesverfassungsgericht nicht für alle Gäste: Geschäftsreisende sie nicht zahlen. Foto: Oliver Berg

40 von 140 zahlungspflichtigen Betrieben hätten 2011 Widerspruch gegen die Bescheide eingelegt und würden ihr Geld wohl in jedem Fall zurückerhalten, sagte Kultur- und Wirtschaftsdezernent Thomas Egger dem TV.

Zwei Hoteliers aus Trier und Bingen hatten gegen die hier wie dort eingeführte Abgabe (ein Euro pro erwachsenem Übernachtungsgast pro Nacht) geklagt. Das Gericht hatte ihnen vor einer Woche recht gegeben, weil die Satzungen nicht zwischen privatem und beruflich bedingten Übernachtungen unterscheiden. Insgesamt hatte die Stadt Trier rund 700.000 Euro mit der neuen Abgabe eingenommen. Ob auch die anderen Hoteliers, die keinen Widerspruch eingelegt haben, ihr Geld zurückbekommen, ist noch unklar. Dezernent Egger sprach sich gegenüber dem TV dafür aus, schränkte aber ein, dass dies möglicherweise nicht auf Zustimmung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion stoßen könnte. Klarheit gibt es erst, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Ob die Stadtratsfraktionen an der Kultur- und Tourismusabgabe festhalten wollen: Mehr dazu morgen im TV.

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