Trierer Urteil: Ältere Mütter haben kein Anrecht auf höhere Rente

Mütter, deren Kinder vor dem Jahr 1992 geboren wurden, haben keinen Anspruch auf eine höhere Rente. Das hat das Trierer Sozialgericht entschieden. Geklagt hatte eine 85 Jahre alte Triererin, die sich gegenüber jüngeren Müttern benachteiligt fühlt.

Trierer Urteil: Ältere Mütter haben kein Anrecht auf höhere Rente
Foto: Cheryl Cadamuro

Dass ältere Frauen mit Kindern eine geringere Rente erhalten als jüngere Mütter, ist verfassungsgemäß: So hat das Trierer Sozialgericht entschieden. Es wies die Klage einer 85-jährigen Triererin ab. Sie verlangt für ihre fünf Kinder je drei Jahre statt einem Jahr anzurechnende Erziehungszeit.

3295,20 Euro pro Jahr: So viel Rente hat Rose-Dore Rollinger weniger an Rente als fünffache Mütter, die ab 1992 Kinder bekommen haben. Knackpunkt ist die Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Seit 1992 werden pro Kind drei Jahre Erziehungszeit auf die Rente der Mütter angerechnet. Dadurch erhöht sich die monatliche Rente der Frauen um 27,46 Euro pro Erziehungsjahr und Kind.

Frauen, die vor 1992 Mütter geworden sind, bekommen jeweils bisher ein Jahr Erziehungszeit angerechnet. Diese Regelung diskriminiere ältere Mütter und widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz, sagt Alfred Rollinger, Ehemann der Klägerin und ehemaliger Sozialrichter in Trier.

Das Trierer Gericht hat entschieden, dass dies nicht verfassungswidrig sei. Die Änderung sei ein Schritt zur Verbesserung der Alterssicherung von Kindererziehenden, begründeten die Richter die Ablehnung der Klage. Die stärkere Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bei der Rente dürfe der Gesetzgeber frei gestalten und habe mit der Neureglung ab 1992 seinen Gestaltungsspielraum nicht überschritten, heißt es in dem Urteil.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort