Wild Unfall nach Ausweichmanöver bei Wildwechsel: Zeugen sind hilfreich

Frankfurt · (dpa) Taucht ein Tier plötzlich auf der Straße auf, sollten Autofahrer unkontrollierte Ausweichmanöver vermeiden. Zwar stellen große Tiere bei einem frontalen Zusammenstoß wegen ihres höheren Aufprallgewichts eine große Gefahr dar – eine Kollision mit einem anderen Auto oder ein Baumunfall ist aber ebenso risikoreich, erklärt der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Doch wer zahlt eigentlich für die Schäden, die bei einem Ausweichmanöver entstehen?

Auch wer einem Tier ausweicht und dadurch einen Unfall verursacht, hat grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz durch eine vorhandene Teilkaskoversicherung. „Man hält dem Autofahrer dann zugute, dass er einen Schaden durch die Kollision verhindern wollte“, sagt Herbert Engelmohr vom AvD. Aber: Ohne Kollision mit dem Wildtier fehlen Unfallspuren wie Blut oder Haare. Daher müssen Betroffene unbedingt mögliche Zeugen benennen können, zum Beispiel Mitfahrer oder andere Autofahrer, von denen sie sich Namen und Adressen notieren sollten.

Der Autofahrer ist in der Beweispflicht und muss der Versicherung nachweisen, dass der Unfall durch das Ausweichmanöver passierte. Daher ist am Unfallort die Polizei zu verständigen und der Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden. Ohne Beweise dürfte der Fahrer in der Regel leer ausgehen. Auch wer einem kleineren Tier wie einem Fuchs ausweicht und im Graben landet, kann Ansprüche stellen. „Der Versicherer darf dann aber die Leistungen kürzen.“

(dpa)
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