Ungekürzter Freibetrag auf Steuerkarte 2007

Berlin (dpa) · Berufspendler können auf ihrer Lohnsteuerkarte für 2007 die Pauschale für Fahrten zur Arbeit nun doch vom ersten Kilometer an als Freibetrag eintragen lassen. Darauf verständigten sich Mitte September die zuständigen Referatsleiter von Bund und Ländern.

Damit zog der Fiskus Konsequenzen aus einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH). Dieser hatte ernste Zweifel an der zu Jahresbeginn gekürzten Pendlerpauschale erhoben. Bis das Bundesverfassungsgericht endgültig über die umstrittene Neuregelung entscheidet, werden alle Einkommensteuerbescheide von 2007 für vorläufig erklärt. Der Steuerfall bleibt bis zum Urteil „offen“. Damit solle Bürokratie vermieden werden, hieß es. Eine Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes wird nächstes Jahr erwartet.

Das Bundesfinanzministerium sowie einige Steuerexperten hatten allerdings vor übertriebenen Hoffnungen gewarnt, dass Karlsruhe die Neuregelung zur Pendlerpauschale tatsächlich für verfassungswidrig erklärt. Daher besteht für Arbeitnehmer, die rückwirkend den alten, ungekürzten Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte für 2007 eintragen lassen, ein finanzielles Risiko: Sollten die Verfassungsrichter die Neuregelung bestätigen, müssten diese Bürger Steuern nachzahlen.

Mit der Pauschale können die rund 15 Millionen Pendler Fahrtkosten zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsstätte steuermindernd geltend machen. Seit Januar sind die 30 Cent je Kilometer aber nur noch vom 21. Kilometer an steuerlich absetzbar. Dagegen haben Bürger geklagt.

Hintergrund für die Position des Finanzministeriums ist auch, dass drei von fünf Finanzgerichten entschieden, es sei verfassungskonform, Fahrtkosten nicht mehr als Werbungskosten anzusehen und nur noch in Härtefällen ab 20 km Pendlern unter die Arme zu greifen.

Für Fahrten vom 20. Entfernungskilometer an kann bereits nach geltendem Recht ein Freibetrag eingetragen werden, da es dafür die entsprechende Härtefallregelung gibt. Darüber gibt es keinen Streit. Bisher hatten Finanzämter nur die gekürzte Pauschale als Freibetrag akzeptiert. Bei Anträgen auf Lohnsteuerermäßigung hatten sie die alte, höhere Kilometerzahl abgelehnt. Nun können sie eine Eintragung nach altem Recht nun vorsorglich zulassen, bis Karlsruhe entscheidet.

Das Finanzministerium erklärte, für Eintragungen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte werde es ein „unbürokratisches und schnelles, gleichwohl dem geltenden Recht entsprechendes, Verfahren geben“. Steuerpflichtigen, die wegen der Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte beim Finanzamt vorsprechen, werde ermöglicht, ihren Einspruch und ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu Protokoll zu erklären. Anschließend werde sogleich der Freibetrag für die ersten 20 Entfernungskilometer eingetragen. Damit könne der Bürger diesen bis Ende des Jahres geltend machen, obwohl das Gesetz diesen Anspruch nicht vorsieht.

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