Unterm Dach geht's um die Wurst

Seit anderthalb Jahren streitet Projektentwickler Triwo mit der Stadt-Denkmalpflege um die Zulässigkeiten des Baus von Wohnungen mit Balkonen in Dachgeschossen der ehemaligen Reichsbahndirektion. Das Verwaltungsgericht Trier wird voraussichtlich in zwei Wochen sein Urteil bekannt geben.

 Blick über einen der drei Innenhöfe der alten Reichsbahndirektion. Die Triwo plant hier erhebliche, von außen nicht wahrnehmbare Eingriffe in die Dächer, die Stadt verweigert den Umbau aus Denkmalschutz-Gründen. TV-Foto: Roland Morgen

Blick über einen der drei Innenhöfe der alten Reichsbahndirektion. Die Triwo plant hier erhebliche, von außen nicht wahrnehmbare Eingriffe in die Dächer, die Stadt verweigert den Umbau aus Denkmalschutz-Gründen. TV-Foto: Roland Morgen

Trier. Es sollte ein Meilenstein in der Entwicklung des Bahnhofsviertels werden, tatsächlich geworden ist es aber eine Hängepartie mit ungewissem Ausgang. 2007 kaufte Projektentwickler Triwo AG die alte Reichsbahndirektion, um darin 8500 Quadratmeter Dienstleistungsflächen sowie in den Dachgeschossen etwa 15 Eigentumswohnungen mit gut 2000 Quadratmetern Gesamtfläche. Alles in allem ein 15-Millionen-Euro-Vorhaben, von dem Triwo-Vorstand und Projekt-"Vater" Peter Adrian damals glaubte, es könne 2009 unter Dach und Fach sein.

Zankapfel: Eingriffe in die Dächer

 Wartet seit 2007 auf den Umbau: Der Direktions-Komplex an der Ecke Christoph-/Balduinstraße. TV-Foto: Roland Morgen/Archiv

Wartet seit 2007 auf den Umbau: Der Direktions-Komplex an der Ecke Christoph-/Balduinstraße. TV-Foto: Roland Morgen/Archiv



Doch getan hat sich noch nichts, weil die städtische Denkmalpflege nicht den Segen zum umfassenden Ausbau der Dächer erteilt. Die Triwo plant dort Balkone und Loggien, was die Denkmalpflege als allzu gravierenden Eingriff in die Optik des historischen Komplexes (errichtet von 1922 bis 25) ablehnt. Also versagt die Stadt aus Denkmalschutzgründen den Umbau - was die Triwo ihrerseits nicht akzeptiert. Sie zog im November 2007 vor das Verwaltungsgericht. Seither gab es mehrere Sitzungen und Ortstermine. Im Mittelpunkt des jüngsten Aktes am Mittwochnachmittag: Der vom Gericht bestellte Gutachter Ekkehard Fengler (Kanzem) bestätigte im Wesentlichen die von der Triwo vorgelegte Wirtschaftlichkeitsberechnung. Erst mit Schaffung und Vermarktung der Eigentumswohnungen lohne sich die Investition. Unvorstellbar für Adrian, dass solche Wohnungen ohne Eingriffe in die Dachlandschaft vermarktbar seien: "Welcher Familie wollen sie denn 150 Quadratmeter ohne Balkon verkaufen für den Rest ihres Lebens?"

Zu Kompromissen zeigten sich beide Seiten gestern nicht bereit. Man habe bereits genug Zugeständnisse gemacht. Die Triwo will die Dach-Eingriffe zu den Innenhöfen hin vornehmen, so dass sie im öffentlichen Raum nicht wahrnehmbar seien; dennoch sieht Denkmalamts-Chefin Angelika Meyer "die Schmerzgrenze erreicht".

Während (der diesmal urlaubsbedingt nicht anwesende) Richter Reinhard Dierkes bereits in einer Verhandlungsrunde im Dezember durchblicken ließ, es sehe nicht nach einer Entscheidung zugunsten "puristischer Denkmalpflege" aus, da man "froh" sein müsse, dass es noch Investitionsbereitschaft gebe, machte sein Kollege Herbert Braun es gestern spannend. Er schloss nach gut einer Stunde die Sitzung und erklärte, die Entscheidung der Kammer werde schriftlich zugestellt. Was erfahrungsgemäß eine Sache von etwa zwei Wochen ist. Gut möglich, dass es anschließend vor dem OVG in Koblenz weitergeht. Braun hatte bereits zu Sitzungsbeginn angekündigt, es werde Revision zugelassen.

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