Regionale Wirtschaft Unternehmervollmacht: Im Notfall handlungsfähig bleiben
Trier · (red) Auch ein Inhaber kann für längere Zeit durch Unfall oder Krankheit ausfallen. Wer in solchen Fällen das Unternehmen leitet, hängt von den unternehmerischen Regelungen ab. Gibt es keine Vollmachten, entscheidet ein gerichtlicher Betreuer über das Unternehmen und selbst die Partner der Inhaber hätten kein Mitspracherecht.
28.10.2018
, 20:11 Uhr
Um das Thema Vollmachten im Unternehmen geht es bei einem Informationsabend am 13. November um 18.30 Uhr im Tagungszentrum der Industrie- und Handelskammer (IHK) Trier. Veranstalter sind HWK und IHK.
Anmeldung bis 8. November an Sonja Wagener (IHK), E-Mail: wagener@trier.ihk.de