Urteil: Jäger bekommt Bewährungsstrafe

Bitburg · Das Schöffengericht am Amtsgericht Bitburg hat einen 59-jährigen Jäger heute wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

Nach Auffassung des Gerichts hat der Geständige in den vergangenen sechs Jahren unter anderem zahlreiche Waffen illegal besessen (darunter eine Maschinenpistole MP44 aus dem zweiten Weltkrieg und ein Maschinengewehr AK47 "Kalaschnikow"), selbst Munition in fünfstelliger Stückzahl hergestellt und unter anderem an Jungjäger verkauft. Außerdem hat er mehrere Schießkugelschreiber selbst gebaut und teilweise an Bekannte verschenkt.

Mehr dazu lesen Sie morgen im Trierischen Volksfreund

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort