Urteil nach Familiendrama erst im Februar

Osann-Monzel/Trier · Eigentlich wollte die Schwurgerichtskammer am Landgericht Trier im Prozess um den Gasrevolver-Angriff in Osann-Monzel in dieser Woche ein Urteil verkünden. Doch da die Verteidigung darauf besteht, die achtjährige Tochter des Angeklagten zu hören, und eine weitere Zeugin noch nicht vernommen werden konnte, zieht sich der Prozess in die Länge.

Kopfschüttelnd verließ die Ex-Frau des Angeklagten den Sitzungssaal der ersten Schwurgerichtskammer des Trierer Landgerichts. Ihre Verärgerung richtete sich allerdings nicht gegen den Umstand, dass die Richter entgegen der ursprünglichen Ankündigung auch in dieser Woche kein Urteil gegen ihren Ex-Mann verkündet hatten. Seit Anfang Dezember steht der 59-Jährige wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags vor Gericht . Mehrere Zeugen hatten die Anklagevorwürfe (siehe Extra) in den vergangenen Verhandlungstagen bestätigt.

In dieser Woche allerdings bestanden der Angeklagte und sein Verteidiger, sehr zum Ärger der Ex-Frau, auf die Vernehmung der gemeinsamen achtjährigen Tochter. Diese soll mit ihrer 16-jährigen Schwester am Tatabend in der Wohnung in Osann-Monzel gewesen sein, als der von der Mutter getrennt lebende Vater die Tür mit einem Hammer eingeschlagen und geschrien haben soll, er werde seine Ex-Frau und ihren neuen Lebensgefährten umbringen. Die Mädchen flüchteten laut Anklage zunächst ins Badezimmer, konnten aber letztlich aus der Wohnung und zu einer Nachbarin fliehen.

Während die 16-jährige Tochter zuletzt unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt hatte, sollte in dieser Woche nun die Achtjährige gehört werden. Sie erschien allerdings nicht. Stattdessen legte ihre Mutter eine ärztliche Bescheinung vor, dass ihre Tochter eine Belastungsstörung habe und deswegen nicht vernommen werden könne. "Sie hat Ängste, sie lacht nicht so viel wie früher, und ihre Schulnoten haben sich verschlechtert", schilderte die Mutter den Zustand des Mädchens, "sie redet mit niemandem über den Vorfall."

Es wäre eine weitere Belastung, wenn sie vor Gericht erscheinen müsste - selbst wenn sie als Tochter des Angeklagten ihre Aussage verweigern könnte. "Ich möchte keinen weiteren Stress für sie", betonte die Mutter und wandte sich direkt an den Angeklagten, ihren Ex-Mann: "Was für ein Vater bist du eigentlich? Zerrst das Kind vor Gericht, sie hat schon genug erlebt! Du denkst nur an dich. Du wolltest mich umbringen, dich umbringen - was wäre dann mit unseren Töchtern?"

Doch ihre Worte drangen nicht durch. "Wir halten die Zeugin nach wie vor für wichtig und möchten auf ihre Vernehmung nicht verzichten", entgegnete Verteidiger Gordon Gniewosz und stellte den Antrag an das Gericht, die Achtjährige erneut zu laden. "Ich sehe nicht, was ein achtjähriges Kind an Beweiserkenntnissen liefern sollte, was wir nicht von der 16-Jährigen schon gehört haben", sagte dagegen Staatsanwalt Eric Samel.

Die Schwurgerichtskammer vertagte daraufhin den Prozess. Frühestens am 10. Februar könnte ein Urteil gesprochen werden. Bis dahin wollen die Richter auch entschieden haben, ob sie die Achtjährige noch einmal vorladen. Fest steht, dass dann auch eine weitere Zeugin, eine Beamtin der Kriminalinspektion Wittlich, gehört wird: Sie gehörte zu den ersten Polizisten am Tatort, konnte allerdings urlaubsbedingt in dieser Woche nicht vor Gericht erscheinen.Extra: Vorfall im Juni 2013

Der 59-jährige Angeklagte soll Ende Juni 2013 nachts mit Hilfe eines Hammers in die Wohnung seiner Ex-Frau in Osann-Monzel eingedrungen sein. Er lebte nach der Trennung im selben Haus, allerdings eine Etage darunter.

In der Wohnung seiner Ex-Frau traf er laut Anklageschrift allerdings nur auf die beiden Töchter, wobei es der Älteren gelang, ihren Vater zu überreden, ihr den Hammer auszuhändigen, bevor die beiden Mädchen die Wohnung verlassen konnten. Der Angeklagte soll aber außerdem einen Gasrevolver dabei gehabt haben. Als er seine Ex-Frau und ihrten neuen Lebensgefährten im Treppenhaus hörte, trat er laut Anklageschrift aus der Wohnung und feuerte zwei Mal auf seinen Rivalen, bevor er sich selbst in den Mund schoss. Sein Opfer erlitt nach eigenen Angaben Verbrennungen am Kopf, einen Trommelfellschaden und Schwellungen im Gesicht. Der Angeklagte selbst soll sich mit dem gegen ihn selbst gerichteten Schuss die Zunge gespalten haben. neb

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