Grundsteuerbescheid: Ab wann sich ein Einspruch lohnt und worauf Sie achten sollten
Für die neue Grundsteuer ab 2025 kommen die ersten Bescheide vom Finanzamt.
Prüfen Sie alle Zahlen und Daten zu ihrem Grundstück und Gebäude: Aktenzeichen (Steuernummer des Grundstücks), Grundstücksart, Baujahr und Kernsanierung, Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche, Anzahl der Garagenstellplätze, Grundstücksfläche und Miteigentumsanteil und Bodenrichtwert und Teilflächen.
Ab wann Sie Einspruch einlegen sollten:
Die Rückmeldung des Amtes besteht aus zwei Bescheiden: Ein Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuerwerts und einer über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Sie sollten diese direkt nach Eingang überprüfen denn für einen Einspruch gilt die Frist von einem Monat. Dieser muss sich gegen Grundsteuerwertbescheid richten, da dieser als Grundlage aller weiterer Bescheide dient. Außerdem enthält er eine Bewertung ihres Grundstücks.
Wer für die Prüfung mehr Zeit benötigt, kann einen sogenannten fristwahrenden Einspruch einlegen. Auch ein vorsorglicher Einspruch ist möglich, doch die Erfolgsaussichten durch Sammelklagen und ähnliches sind gering.
Es lässt sich noch nicht sagen, wie hoch die neue Grundsteuer wird. Dies wird durch die unterschiedlichen Hebesätze der einzelnen Kommunen abhängen, mit der ein neuer Steuermessbetrag multipliziert wird. Dieser muss zum Start der neuen Grundsteuer angepasst werden und wird in der Regel von den bisherigen Hebesätzen abweichen. Ein höherer Steuermessbetrag heißt nicht zwangsläufig eine höhere Grundsteuer.