Vorsorge-Plus mit Einliegerwohnung

Ein Multitalent in puncto Altersvorsorge: Eine Einliegerwohnung kann in der Darlehensphase die monatliche Belastung reduzieren und schafft Wohnraum für Pflegekräfte.



Aus Kostengründen entscheiden sich immer mehr Baufamilen, eine Einliegerwohnung in den Neubau einzuplanen. Das macht Sinn, denn eine Einliegerwohnung bietet mehrere Vorteile.

Nicht nur, dass die Mieteinnahmen eine willkommene Hilfe während der Finanzierungsphase bilden. Die Einliegerwohnung sichert zudem attraktive Steuervergünstigungen. So können die Schuldzinsen und Unterhaltungskosten für die Wohnung ebenso steuerlich geltend gemacht werden wie Abschreibungen für den vermieteten Gebäudeteil.

Allerdings müssen die formalen Anforderungen genau eingehalten werden, gibt BHW-Expertin Isabell Gusinde den angehenden Hausbesitzern mit auf den Weg: "Die Einliegerwohnung muss klar vom übrigen Haus getrennt sein und über einen separaten Eingang verfügen. Auch müssen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie den unterschiedlichen Gebäudeteilen zuzuordnen sein. Und damit das Finanzamt alle Einnahmen und Ausgaben dem vermieteten Gebäudeteil zuordnen kann, müssen diese über ein separates Bankkonto abgerechnet werden."

Eine Einliegerwohnung bietet aber noch weitere geldwerte Vorteile. Erfüllt das Haus die KfW-Förderstandards für energieeffizientes Bauen, können die zinsgünstigen Darlehen der KfW von bis zu 50 000 Euro für jede Wohneinheit in Anspruch genommen werden.

Nicht zulässig ist eine Förderung nach Wohn-Riester für ein Haus mit Einliegerwohnung. Das staatlich geförderte Riester-Kapital darf nur für die Finanzierung einer komplett eigengenutzen Immobilie verwendet werden. Viele Baufamilien treffen die Entscheidung für eine Einliegerwohnung auch mit Blick auf einen sorgenfreien Lebensabend. Die Mieteinnahmen können einmal die Rente aufbessern. Zudem bietet die Einliegerwohnung die Möglichkeit, mit Familienmitgliedern zusammenzuwohnen oder eine Pflegekraft in der Nähe zu haben, ohne auf Privatsphäre verzichten zu müssen. Die Steuervorteile für die Einliegerwohnung gibt es auch dann, wenn sie an Familienangehörige vermietet wird. Dabei muss die Miethöhe einem Mindestsatz der ortsüblichen Marktmiete entsprechen.

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