Wann und wo der Handy-Einsatz nicht angebracht ist

Als Statussymbol taugt das Handy längst nicht mehr - jeder hat eins. Eher ist es ein Statussymbol, nicht permanent persönlich erreichbar sein zu müssen, da etwa ein Sekretariat diese Freiheit ermöglicht.

Dass jeder ein Handy besitzt und auf seinen Einsatz kaum verzichten mag, heißt nun aber nicht, dass das Handy auch überall und immer toleriert oder gar gern gesehen wird. Es versteht sich hoffentlich inzwischen von selbst, dass das Handy in Konzert, Theater, Kino, Wartezimmer oder Restaurant, aber auch in Vorlesungen, Seminaren oder im Unterricht, auf Empfängen und allen offiziellen Veranstaltungen auszuschalten oder wenigsten auf lautlos zu stellen ist. Selbstverständlich ist es auch ein Fauxpas, während Geschäfts-Besprechungen, Kundengesprächen, Meetings oder Konferenzen und - wichtig - Vorstellungsgesprächen das Handy bedenkenlos klingeln zu lassen. Ein Handy-Verbot gilt überall, wo es respektlos oder unhöflich, störend oder gar gefährlich sein könnte, es zu benutzen. Dabei ist es egal, ob es sich um Rücksichtslosigkeit einer Situation, einem Ereignis oder anwesenden Personen gegenüber handelt.

Eine der gröbsten Unhöflichkeiten im Zusammenhang mit der Handy-Benutzung wäre es, das Handy während eines Gesprächs auf den Tisch, gar auf den Esstisch im Restaurant, zu legen. Wird doch mit dieser Geste nonverbal kommuniziert: "Unser Gespräch ist mir nicht so wichtig, ich wäre jederzeit bereit, es zu unterbrechen." Erwarten Sie einen ganz wichtigen Anruf? Dann entschuldigen Sie sich vorher (!) dafür, und sobald Sie der - natürlich tonlose - Anruf erreicht, verlassen Sie umgehend den Raum, erledigen Ihr Telefonat zügig und kommen mit ausgeschaltetem Handy an den Ort des Geschehens zurück. Jetzt schadet es nichts, sich noch einmal zu entschuldigen. Sollten Sie einen Anruf in Gegenwart Dritter annehmen müssen, achten Sie unbedingt darauf, nicht indiskret zu sein. Schließlich zwingen Sie unbeteiligte Personen quasi dazu, ein erziehungsbedingtes Tabu zu verletzen, nämlich bei Unterhaltungen, die einen nichts angehen, mitzuhören. Ganz junge Leute sehen das mit dem Handy allerdings alles anders. Wenn sie unter sich sind und sich niemand gestört fühlt, ist das dann auch etwas anderes.

Ansonsten gelten fürs Mobil-Telefonieren zum Anrufentgegennehmen und zum Anrufbeenden die gleichen Regelungen wie beim Telefonieren im Festnetz, und bei instabilen, wackligen Verbindung sollten Sie schon zu Beginn des Gesprächs vereinbaren, wer sich beim Zusammenbruch der Leitung erneut um eine Verbindung bemüht. Im Übrigen: Handybetreiber bieten Ihnen zwar die Möglichkeit, sich mehr oder weniger extravagante Klingelzeichen einzustellen, doch geben Sie den Klingelzeichen den Vorzug, die für Sie auch wirklich als Visitenkarte gelten können.

(Aus: Salka Schwarz: Renaissance der Höflichkeit, 38 Euro)

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