Urteil Warnungen vor Folgen des Mainzer Diesel-Urteils

Mainz · Wie geht es weiter nach dem Mainzer Diesel-Urteil? Noch ist unklar, ob tatsächlich ein Fahrverbot kommt. Doch von mehreren Seiten wird schon vor den Konsequenzen für Autobesitzer und Betriebe gewarnt.

(dpa) Nach dem Mainzer Diesel-Urteil werden die Rufe nach Unterstützung für Autofahrer und Betriebe sowie nach Bewegung von der Autoindustrie lauter. „In Mainz bedeutet dies, dass viele Menschen nun mit dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge umgehen müssen“, sagte der Landeschef des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Dietmar Muscheid, am Donnerstag mit Blick auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz vom Vortag zu möglichen Diesel-Fahrverboten. Möglicherweise wüssten sie ab September 2019 noch nicht einmal, wie sie zur Arbeit kommen könnten.

Das Verwaltungsgericht hatte der Stadt aufgetragen, dass zum 1. April kommenden Jahres ein neuer Luftreinhalteplan wirksam werden muss, der auch mögliche Verbote für Dieselfahrzeuge beinhalten soll. Sofern andere Maßnahmen nicht reichen, den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Mittel der ersten sechs Monate 2019 einzuhalten, müssten zum 1. September 2019 weitere Maßnahmen angeordnet werden, auch Fahrverbote – unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit. Ob für einzelne Straßen oder eine Zone, ließ das Gericht offen.

Muscheid monierte: „Der öffentliche Personennahverkehr ist für viele Pendlerinnen und Pendler keine Alternative, weil er im ländlichen Rheinland-Pfalz oftmals zu schlecht ausgebaut ist“. Hart treffe das Urteil auch Handwerksbetriebe mit ihren Fahrzeugen.

Positiver gab sich die Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Rheinhessen, Anja Obermann. Sie sei optimistisch, dass es gar nicht zu Fahrverboten in Mainz komme – und wenn, dass es Ausnahmegenehmigungen für Handwerker geben werde. Diese müssten unbürokratisch beantragt werden können. Im Laufe der nächsten Monate werde man sich mit der Stadt zusammensetzen, um Details zu besprechen. „Das Urteil ist aber nicht so extrem ausgefallen wie an vielen anderen Standorten.“

In anderen Städten hatten Gerichte explizit Fahrverbote für 2019 angeordnet, zum Beispiel in Frankfurt. Dagegen geht das Land Hessen juristisch vor. Ob Mainz Berufung gegen das Urteil vom Mittwoch einlegt, ist noch unklar.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, formulierte klare Forderungen in Richtung Kfz-Konzerne: „Die Autoindustrie muss jetzt endlich aufwachen, um die Gesundheit der Menschen zu schützen und Dieselfahrern eine Perspektive zu geben.“ Angekündigte Extra-Rabatte für den Kauf sauberer Fahrzeuge und Umbauten an Motoren älterer Diesel müssten mindestens in allen Städten umgesetzt werden, in denen Fahrverbote drohen. Ein Flickenteppich an Verboten sei zu verhindern.

Immer mehr Urteile zu Fahrverboten, auch in Mainz, zeigten, dass Bund, Länder und Automobilindustrie das Problem der zu hohen Stickoxid-Belastung in zahlreichen Städten zu lange nicht ernst genug genommen hätten, sagte Dedy. Es müssten nun sehr schnell Hardware-Nachrüstungen kommen. „Die Autohersteller müssen diese Nachrüstung ihrer Modelle endlich vorantreiben und voll finanzieren.“

Der rheinland-pfälzische Landesverband des Kfz-Gewerbes in Bad Kreuznach befand, die Gerichte schienen von der „Handlungsfähigkeit der Bundesregierung wenig überzeugt zu sein“. Der Diesel-Beschluss der Bundesregierung müsse zügig umgesetzt werden.

(dpa)
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