Was Sie wissen müssen

Ab wann gibt es die Abwrackprämie? Gibt es sie nur zeitlich begrenzt?Die Abwrackprämie gibt es ab dem Kabinettsbeschluss - also bereits seit dem 13. Januar. Sie gilt für Zulassungen bis zum 31. Dezember 2009.Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Abwrackprämie zu erhalten?



Die Abwrackprämie gibt es nur für private Fahrzeughalter. Die Abwrackprämie erhalten Sie nur, wenn Sie einen Neuwagen oder einen Jahreswagen kaufen, der die Abgasnorm Euro 4, Euro 5 oder Euro 6 erfüllt. Für den Kauf älterer Gebrauchtwagen gibt es die Abwrackprämie nicht. Der Neu- bzw. Jahreswagen muss auf Sie zugelassen werden. Für Jahreswagen gilt die Einschränkung: Das Fahrzeug muss auf einen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller in Deutschland zugelassen gewesen sein. Sie können also nicht von Privat einen Jahreswagen kaufen. Gleichzeitig müssen Sie Ihr altes Auto verschrotten. Dieses Auto muss mindestens neun Jahre alt und mindestens ein Jahr auf Sie zugelassen gewesen sein. Ihr altes Auto muss verschrottet werden. Es genügt nicht, das Auto einfach nur abzumelden. Ohne Verschrottungsnachweis gibt es keine Abwrackprämie!

Bekomme ich die Abwrackprämie auch dann, wenn ich einen ausländischen Neuwagen kaufe?

Ja, die Abwrackprämie ist nicht an den Kauf eines deutschen Fabrikats gebunden.

Wie hoch ist die Abwrackprämie? Gibt es trotzdem Händler-Rabatte?

Die Abwrackprämie beträgt 2500 Euro. Sie können natürlich trotzdem mit dem Autohändler einen Rabatt auf den Neuwagen aushandeln. Denn der Fahrzeugpreis (und damit auch der Umsatz des Händlers!) hat mit der Abwrackprämie nichts zu tun.

Muss ich die Abwrackprämie versteuern?

Nein.

Wie wird die Abwrackprämie ausgezahlt? Wo muss ich sie ggf. beantragen? Der Antrag auf die Abwrackprämie geht an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie können die Prämie entweder selbst dort beantragen, oder Sie beauftragen denAutohändler damit. Das Antragsformular kann www.bafa.de herunterladen. Das Bundesamt hat zwei Hotlines zur Abwrackprämie eingerichtet: 06196/908 470 und 030/346 465 470.

Muss ich die Abwrackprämie zurückzahlen, wenn ich den Neuwagen bald wieder verkaufe?

Nein. Aber wegen des Wertverlusts wird sich ein Kauf mit baldigem Verkauf nicht lohnen - die Abwrackprämie fängt den Verlust nur in ganz seltenen Fällen ab.

Wie viel Geld stellt der Staat für die Abwrackprämie zur Verfügung? Ist genug für alle da?

Für die Abwrackprämie sind 1,5 Milliarden Euro eingeplant - wenn der Betrag ausgeschöpft ist, werden keine weiteren Abwrackprämien mehr ausgezahlt. Das Budget reicht für 600000 Prämien (1,5 Mrd : 2500). Allerdings gibt es in Deutschland sehr viele alte Autos: 13 bis-16 Millionen Fahrzeuge erfüllen die Voraussetzungen für die Abwrackprämie. Und: Von den 1,5 Milliarden Euro müssen auch die Verwaltungskosten für die Auszahlung der Abwrackprämie gezahlt werden.

Gibt es trotzdem die Kfz-Steuerbefreiung für Neuwagen?

Ja, die einjährige Kfz-Steuer-Befreiung für Pkw mit Erstzulassung vom 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 gilt weiter. Für Fahrzeuge, die die Euro-5- und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab der Erstzulassung. Die Befreiung von der Kfz-Steuer gibt es in beiden Fällen maximal bis zum 31. Dezember 2010.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort