Was sprudelt, ist Sekt

Umgangssprachlich gilt eigentlich jeder Wein, der irgendwie sprudelt, als Sekt. Der Prosecco wird somit zum "italienischen Sekt", der Cava zum "spanischen Sekt" und so weiter. Lediglich dem Champagner wird - richtigerweise - eine eigene Kategorie zugesprochen.

Die allgemeine Verwendung des Begriffs "Sekt" für alle möglichen Blubberweine ist jedoch ein irrtümlicher Gebrauch einer genau definierten Bezeichnung.

So nimmt es das europäische Weinrecht mit den schäumenden Weinen ziemlich genau und unterscheidet zunächst einmal grundsätzlich zwischen Schaum- und Perlweinen. Letztere sind laut EU-Verordnung Erzeugnisse, die "in geschlossenen Behältnissen bei 20° C einen auf endogenes gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von mindestens 1 bar und höchstens 2,5 bar [und] einen vorhandenen Alkoholgehalt von mindestens 7 Vol.-%" aufweisen. Auf welche Weise die Kohlensäure aber in die Flasche kommt, ist hier nicht vorgeschrieben - meistens wird sie den Weinen dieser Kategorie schlicht in einem Drucktank zugeführt. Solche Weinbrausen spielen auf dem deutschen Markt eine nicht zu unterschätzende Rolle. Das hängt vor allem mit dem in der EU-Verordnung festgelegten Höchstwert des Kohlensäuredrucks von "höchstens 2,5 bar" sowie der in Deutschland geltenden Sektsteuer zusammen. Diese Steuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. zur Finanzierung seiner Kriegsflotte eingeführt und macht mit 1,02 Euro pro Flasche plus Umsatzsteuer gerade im Billigbereich oft mehr als ein Drittel des Gesamtpreises aus.

Da diese Abgabe aber erst bei Weinen ab 3 bar Druck fällig wird, umgeht man sie gern mit Erzeugnissen, die einen niedrigeren Druck aufweisen. In der Praxis findet man diesen Steuervermeidungstrick vor allem bei billigen Proseccos, die eben oft nicht als Schaumweine, sondern als Perlweine hergestellt werden.

(aus Frank Kämmers "Kleines Lexikon der Weinirrtümer")

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