Willkür oder Gerechtigkeit?

Arzfeld · Der Ausbau von Gemeindestraßen verursacht Unmut in Arzfeld: Zwar sind die Bürger bereit, ihre wiederkehrenden Beiträge dafür zu entrichten. Aber manche ärgern sich darüber, dass nur die zahlen müssen, die im sogenannten Innenbereich Grundeigentum haben.

Arzfeld. Horst Becker aus der Schulstraße in Arzfeld hat einen Brief geschrieben an den Ortsgemeinderat von Arzfeld, im Auftrag etlicher Bürger, wie er sagt. Es geht darin um die Bescheide, die den Arzfeldern in diesen Tagen von der Gemeinde zugestellt wurden: Sie sollen per wiederkehrendem Beitrag für den Ausbau der Gartenstraße bezahlen, der mit 455 000 Euro kalkuliert ist.
Gängige Praxis in vielen Gemeinden, bei der die Kosten auf die Schultern aller übertragen werden. Becker und seine Mitstreiter rütteln daran auch nicht: "Dass wir das bezahlen müssen, da geht kein Weg dran vorbei" sagt er. "Aber dann von allen, ohne Ausnahme."
Nun gibt es aber genau diese Ausnahmen - wie in jeder anderen Gemeinde auch. Es sind jene Haus- oder Grundstücksbesitzer, die nicht im sogenannten Innenbereich Eigentum haben. Und die müssen in Arzfeld eben auch nicht für den Ausbau der Gemeindestraßen mitbezahlen. Im Dorf sei das "ein Quell ewiger Unzufriedenheit", sagt der frühere Lehrer, er sieht das Prinzip der Gleichbehandlung verletzt. Dabei habe die Gemeinde doch die Planungshoheit und könne das alles ändern.
Könne sie nicht, sagt Ortsbürgermeister Peter Antweiler. Er habe das Schreiben zur Kenntnis genommen, werde es wohl auch in den Rat bringen - nur: "Das ist eben Gesetz. Schön wär\'s, wenn es sich ändern würde." Auch Andreas Kruppert, Bürgermeister der Verbandsgemeinde, verweist in seiner Stellungnahme auf die Gesetzeslage: Ein Grundstück liege im Innenbereich, "wenn es in einem Bebauungszusammenhang liegt, der einem Ortsteil angehört", wenn der Eindruck von Geschlossenheit entstehe. Beitragspflichtig seien gemäß Gesetz alle Flächen, "die die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer in der Abrechnungseinheit gelegenen Verkehrsanlage haben".
Kompliziert. Kriegt man das einfacher dargestellt? Ein Versuch: Wer im Innenbereich Grundstücke besitzt und zugleich Anbindung an die Gemeindestraßen hat, muss zahlen. Wer zum Außenbereich zählt und diese direkte Anbindung nicht hat, dessen Grundstück hat dadurch einen Nachteil - er bleibt unhehelligt. Selbst wenn er, wie manche in Arzfeld, an der Bundesstraße 410 wohnt oder Eigentum hat. Aber für Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen werden die Bürger beim Ausbau ohnehin nicht herangezogen. Sie spielen in diesem Fall keine Rolle - selbst wenn man dadurch eben doch indirekt Anschluss ans gemeindliche Netz hat.
Besonders knifflig wird es an der Stelle, wo es laut Kommunalabgabengesetz heißt, dass Außengrundstücke auch dann nicht beitragspflichtig seien, wenn sie bebaut sind. Dann seien sie trotzdem "nicht baulich nutzbar", denn im Außenbereich dürfe eben grundsätzlich nicht gebaut werden. Das sei, gibt auch Kruppert zu, "im Einzelfall schwer nachvollziehbar". Dennoch bleibe es dabei: "Die Gemeinde", sagt Kruppert, "kann nicht uneingeschränkt einen Außenbereich zum Innenbereich machen".
Mehr Aufklärung kann Gerd Thielmann liefern, Fachreferent beim Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz: "Was ist Außenbereich? Alles, wo kein Bebauungsplan drüber liegt und was nicht Innenbereich ist", sagt er. Er hat ein ganzes Buch zum Thema verfasst - und kritisiert darin auch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz: Die Landesregierung hatte 1996 im Kommunalabgabengesetz eine Änderung vorgesehen - derzufolge sollten Flächen im Außenbereich nicht mehr grundsätzlich von der Beitragspflicht ausgenommen sein. Das Gericht aber setzte sich darüber hinweg - sogar in dem Fall, dass die Grundstücke mit Genehmigung bebaut seien. Diese Rechtsprechung, sagt Thielmann, sehe er "äußerst kritisch".Meinung

Schwer zu verstehen
Je mehr Bürger sich die Kosten für die von allen genutzten Straßen teilen, desto weniger müssen sie für deren Ausbau bezahlen. Dass dafür aber manche nicht herangezogen werden, ist tatsächlich eine harte Nuss, denn sie haben ja ebenfalls etwas von den Straßen. Und richtig absurd wird es an der Stelle, wo ein bebautes Außen-Grundstück trotzdem als nicht bebaubar gilt. Und dass ein Gericht den Versuch, diese unfaire Praxis zu ändern, zurückweist, kann man überhaupt nicht verstehen. So bleibt es beim Ärger in Arzfeld und anderswo. fp.linden@volksfreund.deExtra

Auf dieses Urteil haben viele Kommunen gewartet: Das Bundesverfassungsgericht hat soeben den wiederkehrenden Beitrag zum Straßenausbau als zulässig bestätigt. Klage dagegen hatten die Städte Saarburg und Schifferstadt geführt. Bei der Bildung der einzelnen Abrechnungsgebiete sei aber zu beachten, "dass die beitragspflichtigen Grundstücke einen konkret zurechenbaren Vorteil haben". In kleinen Gemeinden - "insbesondere solchen, die aus nur einem kleinen, zusammenhängend bebauten Ort bestehen", erscheine die Zusammenfassung zu einem einheitlichen Abrechnungsgebiet "eher unproblematisch". Das Urteil werde eine immense Wirkung haben, sagt Gerd Thielmann vom Gemeinde- und Städtebund. fpl

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort