Jugendhilfeausschuss empfiehlt Zuschüsse für Kitas

Bernkastel-Wittlich · Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Bernkastel-Wittlich hat in neuer Besetzung seine Arbeit aufgenommen. Eine der ersten Amtshandlungen: Das Gremium gab von seiner Warte aus grünes Licht für Investitionszuschüsse für mehrere Kitas.

Bernkastel-Wittlich. Geschlossenheit demonstrierte der Jugendhilfeausschuss bei seiner konstituierenden Sitzung am Dienstagnachmittag. Einstimmig wählten die Mitglieder Landrat Gregor Eibes zum Vorsitzenden des Gremiums - und ebenso einstimmig kürten sie Hans-Joachim Weinmann zu dessen Stellvertreter. Ohne Enthaltungen und Gegenstimmen wurden danach auch die ersten Beschlüsse gefasst: Der Jugendhilfeausschluss empfiehlt dem Kreisausschuss die Förderung von Bauvorhaben in den Kindergärten in Osann-Monzel, Bausendorf und Bergweiler. In der Kita Osann-Monzel muss die Küche unter anderem wegen der gestiegenen Zahl der Ganztagsplätze erneuert werden - für das knapp 80 000 Euro teure Projekt ist ein Kreiszuschuss von gut 24 000 Euro vorgesehen.
In Bausendorf soll die Kita um eine vierte Gruppe erweitert werden - Gesamtkosten: mehr als 140 500 Euro. Der beantragte Kreiszuschuss beläuft sich auf gut 42 000 Euro. Die Kita Bergweiler braucht eine neue Dacheindeckung, was mit knapp 91 000 Euro zu Buche schlägt. Der Kreiszuschuss beläuft sich auf fast 18 000 Euro.
Ebenso einstimmig verlief die Abstimmung zur Förderung des Neubaus der integrativen Kindertagesstätte "Auf der Huhf" in Morbach: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss eine weitere Förderung des Bauvorhabens mit einer zusätzlichen Zuwendung von knapp 187 000 Euro für die Schaffung der integrativen Plätze. Für die Schaffung der integrativen Gruppe mit fünf Förderplätzen wurden vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuwendungsfähige Kosten von mehr als 379 000 Euro ermittelt. nebExtra

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Bernkastel-Wittlich besteht aus 20 stimmberechtigten sowie 14 beratenden Mitgliedern. Er setzt sich zusammen aus Vertretern des Kreistages, der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden anerkannten Jugendverbände sowie der sonstigen im Bezirk des Jugendamtes anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Hinzu kommen Vertreter weiterer gesellschaftlicher Gruppen. neb

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