"Ich bin mir keiner Schuld bewusst"

Kein Verteidiger und viel Selbstsicherheit: Wegen Hehlerei und versuchtem Betrug ist ein 20-Jähriger vom Amtsgericht Wittlich zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt worden. Bis zum Schluss leugnete er seine Tat.

Wittlich. Der Angeklagte wirkt selbstsicher. Einen Verteidiger hat er nicht mitgebracht, denn: "Ich bin mir gar keiner Schuld bewusst", sagt der 20-Jährige direkt zu Beginn der Verhandlung. Und diese Meinung behält er bis zur Urteilssprechung bei. Das Amtsgericht Wittlich hat ihn zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à zehn Euro wegen Hehlerei und versuchtem Betrug verurteilt. Im August vergangenen Jahres hat der damals 19-Jährige laut Amtsgericht zwei Mobiltelefone im Gesamtwert von 500 Euro erworben, in dem Wissen, dass der Verkäufer diese zuvor betrügerisch erlangt habe.
"Ich wusste nicht, dass die Handys, die mein Schwager für 500 Euro gekauft hat, betrügerisch erworben wurden", sagt der junge Mann vor Gericht. Die zwei Iphone-Modelle seien noch eingeschweißt gewesen und die zwei beteiligten Verkäufer hätten ihm die passenden Verträge gezeigt. Doch Staatsanwalt Peter Holzknecht hakt nach: "Sie wissen doch, dass solche Handys mehr als 500 Euro kosten." Der Angeklagte antwortet: "Wenn sie zwei für 500 Euro bekämen, würden sie auch keine 700 Euro geben." Er unterbricht Staatsanwalt und Richter mehrfach.
Zudem soll er sich an einem weiteren Tag mit mehreren Personen getroffen haben. Diese Gruppe wollte in Trier Mobilfunkgeschäfte aufsuchen, um dort Verträge mit dem Personalausweis einer Person abzuschließen, die jedoch zahlungsunfähig ist. Sie waren in insgesamt sechs Firmen, in vier Fällen blieb es beim versuchten Betrug.
Der Angeklagte sagte aber, er sei nur zum Fahren dabei gewesen. Als die anderen versuchten in den Mobilfunkgeschäften Verträge abzuschließen, sei er einkaufen gewesen. "Ich habe gesagt: Jungs, haltet mich da raus." In zwei Geschäften habe er die anderen nach seinem Einkauf gesucht, doch er selbst habe nichts getan.
Durch die Vernehmung der Zeugen stellt sich heraus, dass der Angeklagte tatsächlich nicht in jedem der sechs Geschäfte anwesend war. Und da in den beiden genannten Geschäften keine Verträge abgeschlossen werden konnten, blieb es bei versuchtem Betrug in zwei Fällen.
Staatsanwalt Holzknecht ist davon überzeugt, dass der Angeklagte alle Umstände kannte, und meint: "Ich glaube, er möchte das Gericht für dumm verkaufen." Der junge Mann lacht selbstsicher, gibt leise Bemerkungen ab. "Hier gibt es nichts zu lachen", sagt Hermann-Josef Weber ernst. "Das war nun die dunkelgelbe Karte", verwarnt er ihn. Auch der Richter ist sich sicher: "Für jeden vernünftig denkenden Menschen muss das klar gewesen sein."
Ihm käme jedoch zugute, dass er erstmals vor Gericht sitzt. Selbst nach Ausspruch des Urteils zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à zehn Euro, meldet sich der Angeklagte zu Wort. Weber lehnt ab. Die Verhandlung ist geschlossen.

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