Naturschutzgebiet bald doppelt so groß

Bettenfeld · Mehr Schutz für seltene Tiere und Pflanzen: Die beiden Naturschutzgebiete "Reihenkrater Mosenberg" und "Horngraben" bei Bettenfeld sollen miteinander verbunden werden. Das gesamte Naturschutzgebiet umfasst dann 138,3 Hektar. Dort gelten strenge Verbote.

 Im Naturschutzgebiet Mosenberg befindet sich der Windsbornkratersee, der einzige echte Kratersee nördlich der Alpen. TV-Foto: Archiv/Helmut Gassen

Im Naturschutzgebiet Mosenberg befindet sich der Windsbornkratersee, der einzige echte Kratersee nördlich der Alpen. TV-Foto: Archiv/Helmut Gassen

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Bettenfeld. Die feurige Vergangenheit der Eifel hat bei Bettenfeld eine einzigartige Vulkanlandschaft geschaffen: der Reihenkrater Mosenberg mit dem Windsbornkratersee und der Horngraben bilden heute ein Naturschutzgebiet mit seltenen Pflanzen und Tieren.
Der Windsbornkratersee ist der einzige wassergefüllte Vulkankrater nördlich der Alpen. An seinen Ufern gedeihen Torfmoose, Fieberklee und Sumpfblutauge. Darüber tanzen Libellen und Schmetterlinge. Gefährdete Libellenarten wie die Glänzende Binsenjungfer, die Speer-Azurjungfer und die Gemeine Smaragdlibelle haben in der Verlandungszone des Kratersees wieder eine Heimat gefunden.
Die Naturschutzgebiete Reihenkrater Mosenberg und der Horngraben - beide sind zusammen 78,5 Hektar groß - liegen noch räumlich voneinander getrennt. Das soll sich bald ändern, denn beide Gebiete sollen verbunden und dann auf 138 Hektar erweitert werden. Es muss allerdings noch das Ergebnis der Offenlage abgewartet werden. Wesentliche Bedenken wurden von den beteiligten Behörden, Kommunen, Kammern, Naturschutzverbänden und Versorgungsunternehmen nicht vorgebracht.
Der vom Land für den Mosenberg und den Horngraben beauftragte Biotopbetreuer Birger Führ, sagt, dass sich bei der Bewirtschaftung der Flächen kaum etwas ändern werde. Die hinzukommenden Flächen würden jetzt aber rechtlich als Naturschutzgebiet anerkannt.
Es handelt sich dabei um magere Mähwiesen, Feuchtwiesen und Feuchtbrachen.
Die Flächen gehören seit der Flurbereinigung dem Land. Gepflegt werden sie von Landwirten, die dafür Geld bekommen. Dabei müssen sie beispielsweise auf ein tierschonendes, das heißt in der Regel spätes Mähen der Wiesen achten.
Für jedes Naturschutzgebiet gibt es eine eigene Rechtsverordnung, in der auch verschiedene Ver- und Gebote aufgeführt sind, die dem Schutzzweck dienen. Für den Mosenberg und den Horngraben gelten insgesamt 33 Verbote - unter anderem: Es darf kein Grünland in Ackerland umgewandelt werden. Dort darf nicht gebaut werden, auch keine Straßen und Wege. Es dürfen keine Leitungen verlegt werden, weder über noch unter der Erde. Es dürfen keine Stellplätze oder Parkplätze angelegt werden. Campieren, baden, Feuer anzünden oder grillen sind verboten. Es dürfen keine wild wachsenden Pflanzen entfernt werden, Hunde dürfen dort nicht frei rumlaufen.Extra

Im Kreis Bernkastel-Wittlich sind zehn Naturschutzgebiete ausgewiesen. Eifel: Naturschutzgebiet Reihenkrater Mosenberg und Horngraben, Naturschutzgebiet Holzmaar, Naturschutzgebiet Meerfelder Maar, Naturschutzgebiet Tongruben bei Binsfeld, Naturschutzgebiet Dachslöcher bei Bergweiler. Mosel und Wittlicher Senke: Naturschutzgebiet Streuobstwiesen bei Wehlen, Naturschutzgebiet Mesenberg bei Wittlich, Naturschutzgebiet Maringer-Wies. Hunsrück: Naturschutzgebiet Hangbrücher bei Morbach, Naturschutzgebiet Hilsbruch. red

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