Ermäßigungen für die Zerstörung der Natur

Trier/Mainz · Warum mussten Windkraftbauer in Trier-Saarburg weniger für den Ausgleich der von ihnen zerstörten Flächen zahlen als in anderen Kreisen? Offenbar nutzte das Land jahrelang eine Gesetzeslücke und fehlende konkrete Vorgaben aus, um das zu ermöglichen.

Trier/Mainz. Hat ein Eingriff in die Natur unvermeidbare Beeinträchtigungen, so "hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten", heißt es im Bundesnaturschutzgesetz. Und weiter: "Die Ersatzzahlung bemisst sich nach den durchschnittlichen Kosten der nicht durchführbaren Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen."
Masten in der Landschaft


Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass ein Verursacher von schweren Eingriffen in die Natur, die eben nicht ausgeglichen werden können, genauso in die Verantwortung genommen wird wie jemand, der den durch ihn verursachten Schaden beseitigt. Betroffen von der Pflicht zu solchen Ausgleichszahlungen sind vor allem Stromkonzerne, wenn sie Masten in die Landschaft stellen, und Windkraftunternehmen. Der dadurch entstehende Eingriff in die Natur gilt laut dem seit 2010 geltenden Bundesnaturschutzgesetz als nicht wiedergutzumachen.
Von Rabatten oder Ermäßigungen ist in dem Bundesgesetz nicht die Rede. Allerdings ist darin auch nicht festgelegt, wie hoch die Ausgleichszahlungen sein sollen. Es wurde den jeweiligen Kommunen überlassen, die Höhe dieser Zahlungen festzulegen. Die Spanne der Ersatzzahlungen bei Windrädern bis 200 Metern Höhe reicht von 20 000 bis 240 000 Euro. In den meisten Ländern, so Energieexperten, werden aber nicht mehr als 100 000 Euro als Ausgleich für den durch die Errichtung eines Windrads entstandenen Umweltschaden verlangt. Um diesen uneinheitlichen Flickenteppich zu beenden, wollte die Bundesregierung 2013 eine Bundeskompensationsverordnung auf den Weg bringen.
Darin sollte geregelt werden, dass Beeinträchtigungen des Natur- und Landschaftsbildes durch Bauten, die höher als 20 Meter sind, generell nicht wiedergutgemacht werden können. Demnach sollten alle Windradbauer Ersatzzahlungen leisten - und zwar bis zu 800 Euro je Meter. Je höher die Anlage, desto höher die Zahlung. Allerdings kam diese Verordnung des damaligen Bundesumweltministers Peter Altmaier nie über das Entwurfsstadium hinaus. Sie wurde nicht umgesetzt. Und so blieb es bei der zwar eindeutigen Forderung des Bundesnaturschutzgesetzes nach solchen Ersatzzahlungen, es fehlte aber die Festlegung der Höhe.
Ermäßigungen für Betreiber


Seit 1992 bestand allerdings die Möglichkeit, etwa Windkraftunternehmen Ermäßigungen bei den Ersatzzahlungen einzuräumen. Davon wurde, das jedenfalls behauptet der Landesrechnungshof, in Rheinland-Pfalz auch kräftig Gebrauch gemacht. Und das, obwohl das Bundesnaturschutzgesetz dies nicht vorsah. Das hat dazu geführt, dass in einigen Kreisen Windradbauer weniger Ersatzzahlungen leisten mussten als anderswo. Landesrechnungshofpräsident Klaus Behnke kann sich vorstellen, dass Unternehmer, die mehr zahlen mussten, nun gegen das Land vor Gericht ziehen.
Landesumweltministerin Ulrike Höfken wies bereits 2011 im Landtag darauf hin, dass "in einigen Fällen" weiter reduzierte Ersatzzahlungen erhoben worden seien. Demnach wies Höfken die Naturschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten darauf hin, dass die Ausgleichszahlungen künftig nach einer neuen Berechnung erfolgen müssen, dem sogenannten Darmstädter Modell. Aber auch danach musste keine 100-prozentige Ausgleichszahlung, wie sie im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen ist, erfolgen, obwohl dies Höfken im Landtag zugesagt hatte. Die Ermäßigungen hätten dem geltenden Recht entsprochen und im Ermessen der jeweiligen Kreise gelegen, sagte Höfken nun.
Dieser Auffassung ist man auch beim Landkreis Trier-Saarburg. Man habe sich an die Vorgaben des Landes gehalten, sagt ein Sprecher der Kreisverwaltung. Der Kreis hat jahrelang Windkraftbauern Rabatte bei den Ausgleichszahlungen gewährt. "So wie es uns das Land ermöglicht hat", verteidigt der Sprecher die Praxis und weist die Kritik der Rechnungsprüfer zurück. Auch Höfken betont im Interview mit der Rhein-Zeitung: "Die Landkreise haben rechtmäßig gehandelt."
Die CDU-Opposition wirft Höfken chaotisches Handeln und rechtswidrige Subventionierung der Windkraftindustrie vor. Vize-Fraktionschef Adolf Weiland sieht darin einen weiteren Beweis für den starken Einfluss der Windkraftlobby auf die rheinland-pfälzische Politik.
Höfken wiederum verweist darauf, dass das Land mit dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Landesnaturschutzgesetz die Bemessungen der Ersatzzahlungen einheitlich für alle Kommunen geregelt habe.Extra

Wohin sind die Gelder aus den Ersatzzahlungen der Windkraftunternehmer geflossen? Der Landesrechnungshof kritisiert nicht nur, dass durch die gewährten Rabatte dem Land mindestens 20 Millionen Euro entgangen sind. Einige Kreise haben das Geld etwa für das Anlegen von Streuobstwiesen als Ausgleichsmaßnahmen verwendet. Der Kreis Trier-Saarburg beteuert, die eingenommenen Ausgleichszahlungen an das Land abgeführt zu haben. Mit dem Inkrafttreten des Landesnaturschutzgesetzes im vergangenen Oktober wurde nicht nur festgelegt, dass künftig die Ersatzzahlungen für den Eingriff in die Natur nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zu erfolgen haben. In dem Landesgesetz ist auch geregelt, dass die Einnahmen aus diesen Zahlungen an die Stiftung für Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz gehen. Diese soll damit Ausgleichsmaßnahmen in den Kreisen finanzieren. wie

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