Vergangenheit holt Hunsrückflughafen Hahn ein - Zwei Ex-Manager wegen Bestechlichkeit angeklagt

Lautzenhausen/Koblenz · Der ehemalige Chef des Flughafens Hahn, sein damaliger Prokurist, dessen Ehefrau und der Inhaber einer Dienstleistungsfirma sind wegen Bestechlichkeit und Bestechung angeklagt. Die Ermittlungen dauerten zwei Jahre.

Es kommt derzeit knüppeldick für den ohnehin schon finanziell schwächelnden Hunsrückflughafen. Nicht nur, dass er aufgrund des Desasters um den geplatzten Verkauf vor einer unsicheren Zukunft steht. Nun holt den Hahn auch noch seine Vergangenheit ein.

Im April 2009 wird der eigentlich bis 2011 laufende Vertrag mit der für die Passagjerabfertigung auf dem Hahn zuständigen Firma SSD vorzeitig durch die Flughafengesellschaft verlängert bis Ende 2015. Und zwar ohne vorgeschriebene Ausschreibung. Zuständig für den vom damaligen Hahn-Geschäftsführer Jörg Schumacher genehmigten Vertrag war der Prokurist der Flughafengesellschaft. Das Pikante: Dessen Ehefrau hat kurz nach der Vertragsunterzeichnung Anteile von SSD erworben. Auf Druck des Hahn-Aufsichtsrats musste sie die Geschäftsanteile allerdings wieder zurückgeben. Beschäftigt ist sie laut Homepage von SSD aber weiterhin bei der Firma.

Seit zwei Jahren ermittelt die für Wirtschaftsstrafsachen zuständige Koblenzer Staatsanwaltschaft gegen Schumacher, seine damaligen Prokuristen, dessen Ehefrau, den SSD-Eigentümer und drei weitere Verdächtige wegen möglicher Untreue. Angestoßen hat die Ermittlungen Schumachers Nachfolger als Hahn-Chef, Heinz Rethage, als er im Mai 2013 angebliche Pflichtverstöße und angebliches unternehmensschädliches Verhalten dem Aufsichtsrat meldete. Dem Prokuristen wurde im November 2013 von der Flughafengesellschaft gekündigt, zum einen wegen des SSD-Vertrags und zum anderen weil er ein Fahrzeug der Flughafenfeuerwehr genutzt haben soll, um auf seinem privaten Grundstück Bäume zu pflanzen.

Die Staatsanwaltschaft durchsuchte im März 2014 die Büros und Privatwohnungen der Verdächtigen. Nun hat sie Schumacher und den Ex-Prokuristen wegen Bestechlichkeit und Untreue, dessen Ehefrau wegen Beihilfe zur Bestechlichkeit und den Eigentümer wegen Bestechung angeklagt. Die Vorwürfe gegen die drei zunächst ebenfalls verdächtigten Personen hätten sich nicht bestätigt.

Der SSD-Besitzer soll Schumacher als Gegenleistung für die vorzeitige Vertragsverlängerung 75.000 Euro gezahlt haben, getarnt als Beratervertrag. Die Ehefrau des damaligen Prokuristen soll einen Scheinarbeitsvertrag bei SSD bekommen und dafür 3600 Euro erhalten haben, zusätzlich eine Sonderzahlung von 50.000 Euro. Außerdem sollen sie und eine "dem ehemaligen Geschäftsführer nahestehende Person" jeweils ein Auto "deutlich unter Marktwert" verkauft worden sein. Insgesamt sollen so 153.850 Euro an Bestechungsgeldern geflossen sein. Laut Staatsanwaltschaft bestreiten die vier Angeschuldigten die Vorwürfe.

Unterdessen sind Ermittlungen wegen angeblich unzulässig hoher Sponsoringzahlungen der Flughafengesellschaften an zwei Sportvereine eingestellt worden. Nutznießer ist unter anderem der Handballverein HSG Irmenach-Kleinich-Horbruch gewesen. Jährlich sollen 43.500 Euro geflossen sein, zwölf Jahre lang. Vorsitzender des HSG-Fördervereins ist Alexander Licht, Vize der CDU-Fraktion im Landtag und einer der schärfsten Hahn-Kritiker.

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