Kita-Plätze dringend gesucht

Berlin/Trier · Warum fehlen so viele Betreuungsangebote, obwohl fleißig aufgestockt wurde?

Die Szene erinnerte an alte DDR-Zeiten: Kürzlich standen rund 450 Menschen in Leipzig Schlange - aber nicht für Südfrüchte oder Trabant-Ersatzteile, sondern um einen Platz für ihr Kind in einer noch im Bau befindlichen Kita zu ergattern. Kein Einzelfall: Nach einer aktuellen Untersuchung des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) fehlen bundesweit fast 300 000 Kita- Plätze, darunter knapp 17 000 Plätze in Rheinland-Pfalz.

Dabei hatte die Politik vor, schon bis 2013 rund 750 000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen. Doch bislang stehen nur 720 000 staatliche oder staatlich geförderte Plätze zur Verfügung. Der Bedarf sei deutlich gestiegen, sagen die Experten. Auch deshalb, weil die Geburten wieder zunehmen. Bei einem "Krippengipfel" im Jahr 2007 war man noch davon ausgegangen, dass sich 35 Prozent der Eltern einen Betreuungsplatz für ihr Kind wünschen. Nach Erkenntnissen des IW hat sich dieser Anteil auf 46 Prozent erhöht.

In Rheinland-Pfalz gehen rund 16 Prozent der Kinder, bei denen sich die Eltern für eine entsprechende Betreuung interessieren, leer aus. In der Region Trier ist die Situation unterschiedlich. Besonders gut ist die Kita-Versorgung offenbar im Kreis Trier-Saarburg. Mit insgesamt 2000 Plätzen sei der Bedarf gedeckt, heißt es. Allenfalls an einzelnen Standorten seien noch "Nachrüstungen" erforderlich. Auch im Kreis Bernkastel- Wittlich sei der Bedarf gedeckt, sagt ein Sprecher. Einen Versorgungsgrad von 39 Prozent für alle mit Hauptwohnsitz im Eifelkreis gemeldeten unter Dreijährigen gibt es in Bitburg-Prüm. Auch keine schlechte Quote, weil die Experten errechnet haben, dass in Rheinland-Pfalz für 42 Prozent der unter Dreijährigen Bedarf besteht. In Trier fehlen nach Angaben eines Sprechers 331 U3-Plätze. 935 Plätze gibt es derzeit.

Seit 2013 haben Kinder ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz oder die Betreuung durch eine Tagesmutter. 2016 hatte der Bundesgerichtshof drei Familien deshalb das Recht auf Schadenersatz zuerkannt. Bislang klagen allerdings nur wenige Betroffene.

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