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Datum: 25. April 2012 | Mehr aus diesem Ressort: Tipps
Kommentare: Kommentare zeigen Ort: München (dpa/tmn) Drucken  E-Mail

Grillen ist auch auf dem Balkon erlaubt

Nicht nur im Garten, auch auf dem Balkon darf im Frühling und Sommer ab und zu gegrillt werden. Was Mieter trotzdem wissen sollten, erfahren sie hier.

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Grillen auf dem Balkon sei bei warmen Temperaturen durchaus üblich, teilt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW) in München unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts München I (Aktenzeichen: 15 S 22735/03) mit. Solange der Grill nicht zu oft angeworfen wird, müssten andere Mieter dies dulden. Wichtig sei aber, dass auf die Nachbarn Rücksicht genommen wird - Belästigungen durch Rauch oder Ruß müssen die nicht klaglos hinnehmen.

In solchen Fällen kann es durchaus größeren Ärger geben: Grillt und frittiert ein Mieter trotz vorheriger Abmahnung seines Vermieters regelmäßig weiter, ist eine fristlose Kündigung rechtens, befand das Landgericht Essen (Aktenzeichen: 10 S 438/01).




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