Nötige Einschränkung

WITTLICH. Seit dem 1. April 2003 ist es in Kraft, viele Jugendliche empfinden es als Ärgernis und Bevormundung, aber kaum jemand weiß, was wirklich drinsteht: das Jugendschutzgesetz. Ein Grund, es sich einmal näher anzusehen.

Der 15-jährige Markus möchte gerne eine Party feiern. Er geht in einen Lebensmittelladen und will dort zwei Kisten Bier kaufen, doch an der Kasse fragt ihn die Kassiererin, wie alt er sei. Als Markus "15 Jahre" antwortet, deutet die Kassiererin auf einen Auszug des Jugendschutzgesetzes und sagt: "Ich kann dir das Bier nicht verkaufen, denn du bist noch keine 16 Jahre alt." Die Kassiererin hat das Richtige getan, denn im Jugendschutzgesetz steht unter anderem, dass an Jugendliche unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke - wie etwa Wein, Bier oder auch Apfelwein - verkauft werden dürfen. Markus könnte das Bier nur dann kaufen, wenn ein Erziehungsberechtigter, zum Beispiel ein Elternteil, dabei ist und dem Kauf zustimmt. Genauso bekommt Anton (16) ein Problem, denn er möchte mit seiner 16-jährigen Freundin in die Disco gehen. Doch um 24 Uhr wird er aufgefordert, das Gebäude zu verlassen. Jugendliche ab 16 Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen dürfen sich nur bis 24 Uhr in Discotheken oder Gaststätten aufhalten. Was als Ärgernis empfunden werden könnte und als Bevormundung erscheint, dient bei näherem Hinsehen wohl eher dem Schutz der Jugendlichen. Im Jugendschutzgesetz stehen Gesetze, Vorschriften und Regelungen, die für Jüngere im Alter von sechs bis 18 Jahren gelten, mit denen Gefährdungen für die Erziehung und die Entwicklung begegnet werden sollen. Trotzdem ist es möglich, auch mal nach 24 Uhr in eine Disco zu gehen, ein Kino zu besuchen oder einen Kasten Bier für eine Party zu kaufen, wenn dies zum Beispiel zusammen mit den Eltern gemacht wird. Das Jugendschutzgesetz schützt uns also, schränkt aber unsere Freiheiten auch manchmal ein, solange wir noch nicht erwachsen sind. Freiheiten, auf die wir aber in Bezug auf Drogen, Tabak und Alkohol auch gerne verzichten können! Jana Kiesgen, Johanna Precht, Klasse 7c, Cusanus-Gymnasium Wittlich

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