Absurde Praxis

Armut ist relativ. Ein Kind, das in den Slums von Kalkutta oder Rio de Janeiro überleben lernen muss, dürfte sich bei den deutschen Hartz-IV-Sätzen vermutlich wie im Paradies fühlen.

Für die Betroffenen hierzulande ist das allerdings kein Trost. In einer Gesellschaft, die den Kinobesuch als eigentlich nicht mehr erwähnenswerte Errungenschaft begreift, sind jene arm dran, die sich solche Selbstverständlichkeiten nicht leisten können.

Immerhin 1,7 Millionen Kinder leben in Deutschland von Hartz IV. Und sie können am wenigsten dafür. Höchste Zeit also, dass sich das Bundesverfassungsgericht ihres Schicksals annimmt. Denn bei der Politik scheint es nicht gerade in den besten Händen zu sein. Die Absurdität der Berechnungsmethode für die Kinder-Regelsätze wird schon daran deutlich, dass sie sich auch an den Erwachsenen-Ausgaben für Tabak und Alkohol orientiert, aber nicht am Bedarf etwa für Spielzeug oder den Nachhilfeunterricht. Man muss kein Hellseher sein, um festzustellen, dass diese Praxis in Karlsruhe kaum Bestand haben wird. Zumal schon das Bundessozialgericht die Willkür solcher Festlegungen beklagt hatte. Nach Lage der Dinge dürfte ein entsprechendes Urteil in Karlsruhe auch zu einer moderaten Erhöhung der staatlichen Zuwendungen führen.

Spätestens dann werden sich allerdings auch die Bedenkenträger zu Wort melden und auf das mangelnde Lohnabstandsgebot verweisen. Zweifellos ist der Grundsatz richtig, dass Familien, in denen die Eltern arbeiten, besser dastehen müssen, als Familien, die allein auf Hartz IV angewiesen sind. Offenkundig mangelt es aber auch an Rahmenbedingungen, um diesen Anspruch zu erfüllen. Eine alleinstehende Mutter, die keinen Kita-Platz findet, muss zwangsläufig auf eine bezahlte Tätigkeit verzichten. Und einem gering qualifizierten Vater, der erst gar keinen Job findet, geht es nicht anders. Auf diese Weise geben die Eltern ihre Armut an den Nachwuchs weiter.

Um der Spirale zu entkommen, braucht es mehr als eine Neustrukturierung der Hartz-Sätze, ärmere Kinder müssen genauso in den Genuss einer vorschulischen Erziehung kommen wie ihre Altersgenossen aus begüterten Familien. Für sie muss die Teilnahme an der Klassenfahrt genauso selbstverständlich sein wie ein tägliches Mittagessen in der Schule oder die Mitgliedschaft im Sportverein. Und sie müssen den gleichen Zugang zu einer weiterführenden Ausbildung bekommen. Es geht um Chancengerechtigkeit. Sie ist der beste Garant dafür, dass Hartz IV nicht von einer Familiengeneration zur anderen "vererbt" wird.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort