Letzter Wille: Straßburger Richter fällen Urteil zu passiver Sterbehilfe

Mit Anfang 30 denken die wenigsten ans Sterben. Auch Vincent Lambert nicht, der vor sieben Jahren nach einem Motorradunfall ins Wachkoma fiel.

Der Familienvater hat keine Patientenverfügung hinterlassen, deshalb ging sein Fall bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Erstmals mussten sich die Straßburger Richter mit passiver Sterbehilfe beschäftigen - einem Problem, das in einer alternden Gesellschaft immer häufiger wird.
Und sie fällten ein Urteil, das nun für die europäische Rechtsprechung wegweisend sein dürfte.
Ein Urteil, das Wert legt auf eine genaue Prüfung der Umstände, unter denen über ein Ende der künstlichen Ernährung entschieden wird.
Ein Urteil, das den Eindruck vermeiden will, Leben sei ab einem bestimmten Moment generell nicht mehr lebenswert.
Ein Urteil, das vielmehr den Einzelfall sieht: Vincent Lambert, den Krankenpfleger, der nach Ansicht seiner Frau nicht jahrelang im vegetativen Zustand an Schläuche angeschlossen leben wollte. Nicht bis zum Ende seines Lebens unbeweglich im Krankenbett, wie es seine Eltern für ihn wollen. Die werden nun weiterkämpfen für das Leben ihres Sohnes.
Der erbittert geführte Streit der Angehörigen wird in eine neue Runde gehen. Es dürfte allerdings die letzte sein, denn die Straßburger Richter haben juristisch das letzte Wort gesprochen.
Es herrscht Klarheit über die passive Sterbehilfe - für Vincent Lambert und alle, die in einer ähnlich aussichtslosen Lage sind wie er.
nachrichten.red@volksfreund.de

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