Alle sind gleich, manche sind gleicher

Zum Artikel "Karlsruhe kippt Regel im Beamtenrecht" (TV vom 12./13. Juli):

"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" ist der Spruch, der jemandem unwillkürlich einfallen könnte, wenn man das neueste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Beamtenversorgungsrecht sieht.

Da sieht es das höchste deutsche Gericht als diskriminierend an, wenn Beamte in Teilzeit (meist aus familiären Gründen wie Betreuung des Nachwuchses) später im Ruhestand mit Kürzungen ihrer Pensionsbezüge rechnen müssen. Ist ja auch schwer nachvollziehbar, dass ein Beamter dafür, dass er dem Dienstherrn weniger Zeit zur Verfügung gestanden hat als ein in Vollzeit beschäftigter Kollege, auch noch mit finanziellen Einbußen "bestraft" wird. Komisch, dass dieser finanzielle Nachteil aber nur bei Beamten eine Diskriminierung darzustellen scheint. Millionen von nicht als Beamten tätigen Arbeitnehmern rät man nämlich seit Jahren gebetsmühlenartig, die durch "Lücken in der Erwerbsbiografie", wie sie natürlich auch durch Kindererziehung bei Arbeitern und Angestellten auftreten können, zu erwartenden finanziellen Nachteile im Alter durch Aufbau einer zusätzlichen, privaten Altersvorsorge zu füllen. Erstaunlich, dass das BVG hier nicht nur nicht eine Diskriminierung sieht, sondern auch keinen Verstoß durch das im Grundgesetz garantierte Gleichbehandlungsgebot, was sich ja wohl nicht nur auf die geschlechtsspezifischen Merkmale bezieht, sondern sicher auch auf die Gleichbehandlung sämtlicher Berufsgruppen, seien es nun Beamte, Arbeiter oder Angestellte. Aber um ehrlich zu sein: Wer erwartet von einem Richter ernsthaft ein Urteil, welches dem eigenen Berufsstand zum Nachteil gereichen könnte?

Elmar Emmerich, Trier

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