Der Wille des Patienten steht im Vordergrund

Zum Artikel "Neues Gesetz: Zum Sterben nach Luxemburg?" (TV vom 21. Februar):

Es spricht für und nicht gegen Luxemburg, dass das Parlament dem Volksbegehren von über 70 Prozent der luxemburgischen Bevölkerung nachgekommen ist. Parallel dazu wird ausdrücklich betont, die Palliativpflege auszubauen. Somit hat sich Luxemburg der Gesetzgebung der Niederlanden und Belgien angeglichen. Es spricht auch für diese Staaten, dass sie das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen in den Vordergrund stellen. Die oft populistische Argumentation, dass es Euthanasie in Deutschland nicht mehr geben dürfe, ist ein Widerspruch in sich. Es war ja gerade der Staat, der darüber bestimmte, was lebenswert oder als unlebenswert zu gelten hat. Man handelte also gegen den Willen von Menschen, und zu Recht spricht man hier von Opfern. In der gegenwärtigen Diskussion um die aktive Sterbehilfe steht jedoch der Wille des Patienten im Vordergrund, der sich auf sein Selbstbestimmungsrecht beruft und sich nicht von einer staatlichen Gesetzgebung bevormunden lassen möchte. Hier stehen sich also die Argumentationen diametral gegenüber und können miteinander überhaupt nicht verglichen werden. Bei einer Umfrage in Deutschland dürfte die Zustimmung für eine aktive Sterbehilfe ähnlich wie in Luxemburg ausfallen. Jeder weiß, dass es auch in Deutschland eine Grauzone gibt, wo viele Ärzte aus einem humanen Anliegen heraus ein Leben vorzeitig beenden. Dies kann schon durch eine bewusst höhere Dosierung von Schmerzmitteln erfolgen. Juristisch jedoch ist solch ein Vorgang immer ambivalent, da es sich indirekt oder direkt ebenfalls um aktive Sterbehilfe handelt. Es wäre zu begrüßen, wenn deutsche Parlamente sich nach den Mehrheitsbegehren ihrer Bevölkerung ausrichten würde und nicht umgekehrt. Wolfram Bauer, Nittel-Rehlingen sterbehilfe

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