Gesellschaft

Zur Meldung "Zusätzlicher Feiertag in Rheinland-Pfalz" (TV vom 18. November):

Die Nachricht, dass Rheinland-Pfalz beschlossen hat, den 31. Oktober 2017 zum gesetzlichen Feiertag zu erheben, hat mich überrascht. Rheinland-Pfalz, als eines der "katholischen" Bundesländer mit drei Bischofssitzen (Mainz, Trier und Speyer) bekannt, zeigt eine Aufgeschlossenheit, die mich verwundert. Ich vermutete zunächst eine ökumenische Geste, die auch Katholiken ermöglichen sollte, an dieser 500-Jahrfeier zur Reformation teilzunehmen beziehungsweise einen gemeinsamen Austausch auch gedanklicher Art zu pflegen. Denkt man in diese Richtung, so kann es durchaus sein, dass noch weitere Bundesländer sich entschließen, diesen Tag als einen einmaligen Feiertag einzuführen. Ich hatte die Gelegenheit, im letzten Monat die Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt zu besuchen. Es ist schon bewundernswert, wie die Stadt sich bereits bemüht, dieses Ereignis des 500. Geburtstages der Reformation der christlichen Kirche durch Renovierung der Schlosskirche, an deren Eingangstür die 95 Thesen Luthers angeschlagen wurden, zu feiern. Auch die zweitürmige Stadtkirche wird renoviert, insbesondere die Orgel, Gemälde von Cranach und mehrere Altäre werden künstlerisch aufgefrischt. Zwischen beiden Kirchen liegen die Cranachhöfe, in denen eine Druckerei durch Cranach eingerichtet wurde, worin Luthers Thesen gedruckt wurden. Die Lutherstädte Wittenberg und Eisleben haben sich zusammen zur Stiftung "Luther-Gedenkstätten" in Sachsen-Anhalt vereint. Sie zählen seit 1996 zum Unesco-Weltkulturerbe. Selbst dieses zu sehen und zu erleben ist schon einen Feiertag wert. Walter Krug, Trier

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