Justiz

Zur Berichterstattung über den Fall Böhmermann und die Konsequenzen meinen diese Leser:

Satire geht auch geschmackvoller, Herr Böhmermann! Unverständlich nur, dass unsere Bundeskanzlerin durch ihre überzogene Reaktion auf das Schmähgedicht Böhmermanns diese Sache erst zur Staatsaffäre aufwertete. Professioneller und weniger unterwürfig wäre es gewesen, dem dauerbeleidigten türkischen Präsidenten Erdogan allein den Weg der Privatklage zu empfehlen und die beantragte Strafverfolgung nach §§ 103 ff. StGB nicht zuzulassen, da nun eh angedacht wird, diesen unzeitgemäßen Passus der Majestätsbeleidigung aus dem Gesetz zu streichen. Auch politische Auseinandersetzung sollte niveauvoller möglich sein, Herr Stegner und andere! Auf Antrag der AfD Rheinland-Pfalz hat das Landgericht Hamburg am 30. März dem stellvertretenden SPD-Bundesvorsitzenden Ralf Stegner seine falsche Behauptung in einem Interview mit dem Fernsehsender N24, die AfD sei "für die Todesstrafe für demokratische Politiker", unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250 000 Euro verboten. Echte Demokraten sollten nicht mit Unwahrheiten agieren, andere Meinungen respektieren und versuchen, mit sachlichen Argumenten aufzuwarten und zu punkten. Sie brauchen sich nicht der Diffamierung zu bedienen oder sich, wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer, der Diskussion mit dem politischen Gegner zu verweigern. Das schlechte Beispiel einiger ranghoher Politiker ermutigt den einen oder anderen Bürger dann auch, es ihnen gleichzutun. Sie nötigen Gastwirte, AfDler als Gäste abzulehnen oder fordern dazu auf, nicht bei AfDlern zu kaufen. Solche Methoden erinnern an die dunkelste Zeit deutscher Geschichte und gehören an den Pranger gestellt! Ich vertraue darauf, dass das Gros unserer Bevölkerung Demokratie und Meinungsfreiheit zu verteidigen weiß und dass unsere Gesellschaft Toleranz als eine Sache auf Gegenseitigkeit begreifen wird. Wenn wir in Sachen Politik nicht zu einem sachlichen Diskurs zurückfinden, werden die Verweigerer, die auf Kritik nur mit Diffamierung reagieren, ihre ungerechtfertigte Nazikeule für alle Andersdenkenden bis spätestens zur Bundestagswahl 2017 als gegen sie selbst wirkenden Bumerang zurückerhalten. Brigitte Hoffmann, Klausen (Anm.: Frau Hoffmann ist Vorsitzende des AfD-Kreisverbands Bernkastel-Wittlich) Dass es in Deutschland Millionen von selbst ernannten Trainern der Fußball-Nationalmannschaft gibt, die dem Herrn Löw mehr oder weniger sachkundig zur Hand gehen, ist bekannt. Und jetzt bekommt man es zu den Themen Böhmermann/Erdogan/Cattenom auch noch mit vielen selbst ernannten Außenministern zu tun, die sich zu Wort melden und einen energischeren Umgang mit der Türkei und Frankreich einfordern. Im nationalen Eifer werden dabei aber einige Wahrheiten aus dem Sozialkundeunterricht übersehen: 1. Die Grundrechte sind eine Erlaubnis der Volksherrschaft (Demokratie) für ihre Untertanen. Diese erteilte Lizenz gilt jeweils unter genau festgelegten Bedingungen (Gesetze), an die Staat und Bürger sich zu halten haben. Ob das ordentlich geschieht, wird durch Gerichte verbindlich beurteilt und - soweit erforderlich - mit Gewalt (Exekutive) durchgesetzt. 2. Im Verkehr konkurrierender souveräner Staaten gibt es bei den notwendig auftretenden Interessenkonflikten ganze zwei Lösungsmöglichkeiten: Verhandlungen oder Krieg. Das ist der Kern der von Herrn Becker etwas euphorisch gepriesenen "freiheitlich-demokratischen Lebensweise", die er gefährdet sieht, nur weil Frau Merkel die Causa Böhmermann auf den freiheitlich-demokratischen Dienstweg geschickt hat. Und dass Herr Reuter den Franzosen - die übrigens zum Betrieb von Cattenom genauso wenig gefragt wurden wie er - gleich die Freundschaft aufkündigen und sie vor den Kadi zerren will, geht an der Sache ebenfalls vorbei. Pino Richter, Schöndorf Ich kann die Aufregung um den Vorgang nicht verstehen. Zum einen haben wir ein Strafgesetzbuch, welches für jedermann gilt. Wir können dies weder für mögliche Opfer noch für mögliche Täter außer Kraft setzen, nur weil der eine oder andere (oder beide!) sich selbst nicht an moralische Spielregeln hält. Das gehört zu einem Rechtsstaat. Für etwas unglücklich halte ich aber die Regelung, wonach erst die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilen muss. Wie man im aktuellen Fall sieht, kann sie sich hier nur Gegner machen, weil sie quasi als Vorinstanz gezwungen wird, eine erste Entscheidung zu treffen, die dann je nach Sichtweise als "für" oder "gegen" Erdogan ausgelegt wird. Keine leichte Entscheidung für die Bundeskanzlerin. Ich persönlich finde die Entscheidung von Frau Merkel, der Justiz die Ermittlung und ggfs. die Verfolgung zu überlassen, richtig, entspricht sie doch auch genau unserem Prinzip der Gewaltenteilung. Auf jeden Fall ist diese Entscheidung kein Grund, sich als Bundesbürger für Frau Merkel zu schämen, erst recht sollte sich kein CDU-Mitglied hierfür schämen. Dabei muss ich noch betonen, dass ich früher die CDU eher kritisch gesehen habe, der Geradlinigkeit und Unbeirrbarkeit von Frau Merkel in der aktuellen Politik aber Respekt und Anerkennung zollen muss. Lothar Peter Schun, Lissendorf

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