Pech gehabt

Medizin

Zum Artikel "Ärztekammer stellt knapp 100 Behandlungsfehler fest" (TV vom 7. Februar):
Mit Verwunderung habe ich den Beitrag über Behandlungsfehler gelesen. Leider hat die Redaktion sich anscheinend nicht genug informiert. Die Verfahren vor der Ärztekammer werden nur eröffnet, wenn sich das Krankenhaus oder der Arzt bereiterklären, die Kosten zu übernehmen.
Ich hatte selbst ein Schlichtungsverfahren beantragt, weil mir eine Hüftprothese falsch eingesetzt worden war. Nach Monaten kam die Mitteilung, dass man das Verfahren nicht eröffnen könne, weil das Krankenhaus sich weigere, die Kosten dafür zu übernehmen.
Also erhalten Patienten nur eine Überprüfung auf Ärztefehler, wenn die Kosten übernommen werden, ansonsten hat man Pech wie ich und muss schauen, wie man klarkommt.
Rolf Rößel
Salmtal

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