Von unten sockeln, von oben deckeln

Zum Artikel "Rente reicht nicht: Viele Ältere brauchen Mini-Jobs" (TV vom 27. Oktober):

Die Aufteilung der Bevölkerung auf gesetzliche Rentenversicherung, berufsständische Altersvorsorgesysteme, andere Versorgungssysteme auf privater Basis und Beamtenversorgung ist rein willkürlich und in dieser Ausprägung und Konsequenz einmalig in Europa. Nach einem Informationsblatt der BfA (jetzt DRV-B) gibt es eine Volksversicherung (grundsätzlich alle Einwohner innerhalb bestimmter Altersgrenzen) in Dänemark, Finnland, Niederlande und Schweiz, eine Erwerbstätigen-Versicherung (alle Erwerbstätigen, selbstständig und unselbstständig) in Belgien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal und Spanien sowie eine reine Arbeitnehmerversicherung (abhängig beschäftigte Arbeitnehmer) nur in Deutschland.

Nun, wie weiter in Deutschland? Man könnte die Alterssicherung der Schweiz zum Vorbild nehmen oder nach Friedhelm Hengsbach die solidarischen Sicherungssysteme auf eine erweiterte Grundlage, nämlich die der Verfassung stellen. Dies würde alle Personen, die im Geltungsbereich der Verfassung ihren Lebensmittelpunkt haben, in die Solidargemeinschaft einbeziehen. Außerdem sollten alle Einkommen beitragspflichtig werden. Die Einkommensgrenzen der Beitragsbemessung und auch der Versicherungspflicht sind aufzuheben. Privatversicherungen würden lediglich als Zusatzeinrichtungen zugelassen.

Die solidarischen Leistungen sollten sich in einem Korridor bewegen, der von unten her gesockelt und von oben her gedeckelt ist. Die Sockelung bewirkt, dass alle Bürger, auch diejenigen, die über kein eigenes Einkommen verfügen, in die Solidargemeinschaft einbezogen sind. Die Deckelung bietet den Wohlhabenden und Reichen die Möglichkeit, sich zusätzlich privat abzusichern, wenn die Standardleistungen ihren Ansprüchen nicht entsprechen. Die Solidarität der gesundheitlich Starken mit den Schwachen und die Solidarität der Wohlhabenden mit den Armen sollten in ein einziges System integriert werden. Das Sozialstaatsprinzip des Artikels 20 ist eine Solidaraufgabe für das gesamte Staatsvolk. Deshalb erscheint nur eine Bürgerversicherung mit starkem familienpolitischem Akzent als verfassungs- wie europarechtskonform.

Peter-Josef Reichert, Röhl

gesundheit

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