Zwei Euro mehr

Zum Artikel "Ab 1. Juli mehr Rente" (TV vom 30. Juni):

Das Arbeitslosengeld II wird von 345 auf 347 Euro erhöht, so im TV nachzulesen. Die Eckregelleistung in Höhe von jetzt 347 Euro gilt "für Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind oder deren Partner minderjährig ist". Alle anderen Regelleistungen (für Partnerin und Kinder) sowie die Mehrbedarfe werden prozentual daraus errechnet. Das heißt, dass Partner statt zweimal 311 jetzt 312 Euro bekommen. Nicht jede/r bekommt zwei Euro mehr. Diese Erhöhung - es handelt sich hier um das "Existenzminimum" - soll dann die Mehrwertsteuererhöhung von Anfang des Jahres, die Erhöhung der Energiekosten etc ausgleichen? Gaby Mutmann-Klassen, Trier SOZIALES

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