Wirtschaft

Zu den Berichten über den Flugplatz Bitburg (TV vom 11. Mai):

Die Hängepartie um den Bit-Airport gibt Anlass zur Annahme, dass die Verträge juristisch unzureichende Regelungen für einen derartigen Fall enthalten. Offenbar dachte bei der Formulierung der Verträge niemand an ein solches Kuriosum. Grundstücksverträge der öffentlichen Hand enthalten allgemein eine befristete Bauverpflichtung und eine Rückauflassungsvormerkung für den Fall, dass das Vertragswerk nicht fristgemäß oder vertragskonform umgesetzt werden kann. Auch drängt sich die Frage der Nichterfüllung der Verträge auf. Neben einer Verletzung von Treu und Glauben könnte auch die Geschäftsgrundlage entfallen sein. Würde ein Ansatzpunkt für ein Aushebeln der Verträge gefunden werden, ginge die ausgesprochene Luftverkehrsgenehmigung ins Leere, und das Thema Bit-Airport, welches außer dem luxemburgischen Investor Frank Lamparski und Aufsichtsratschef Michael Billen (CDU) niemand mehr verfolgen möchte, wäre endgültig vom Tisch. Die Vertragsbeziehungen erinnern mich an den wirtschaftlich unrentablen Nürburgring, der dem Staat und damit der Allgemeinheit unrentierliche Ausgaben beschert. Genießen wir die Zeit, während der kein krankmachender, schlafraubender und umweltzerstörender Großflugbetrieb stattfindet, der die Region in das touristische Abseits bringt und hoffen, dass dieser Fluch an uns vorübergeht. Arno Schäfer, Trier

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