Igel sind keine Haustiere

Igel dürfen in Mietwohnungen weder gepflegt noch als Haustier gehalten werden, wenn sie Mitmieter stören - auch nicht vorübergehend. Das hat jetzt das Amtsgericht Berlin Spandau entschieden.

Im konkreten Fall pflegte eine Mieterin regelmäßig teilweise auch mehrere Igel. Die Nachbarn beschwerten sich über den Wildgeruch. Nach einer erfolglosen Abmahnung erhielt die Mieterin eine Kündigung . Zu Recht, urteilten die Berliner Richter. Denn Igel seien keine typischen Haustiere (AZ: 12 C 133/14). np

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