Vermieter darf Öl des Mieters nicht verkaufen

Potsdam · Hat ein Mieter Heizöl auf dem Gelände des Vermieters zurückgelassen, ist der Vermieter verpflichtet, dieses für den Mieter zu verwahren. Das unterstreicht das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem aktuellen Urteil (AZ: 3 U 122/09).

Im konkreten Fall verlangte ein Mieter Schadenersatz vom Ex-Vermieter, weil dieser ihm gehörendes Heizöl aus den auf dem Grundstück gelagerten Tanks entsorgt hatte. Der Vermieter hatte den Mieter nach Vertragsende nicht mehr auf das Grundstück gelassen. wbü

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort