BGH: Fristlose Wohnungskündigung bei Zutrittsverweigerung

Karlsruhe (dpa) · Ein Vermieter kann seinem Mieter unter Umständen fristlos kündigen, wenn dieser wichtige Renovierungen in seiner Wohnung nicht zulässt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

 Eine fristlose Kündigung ist rechtens, wenn ein Mieter den Vermieter wegen einer Renovierung nicht in die Wohnung lässt. Foto: Arne Dedert

Eine fristlose Kündigung ist rechtens, wenn ein Mieter den Vermieter wegen einer Renovierung nicht in die Wohnung lässt. Foto: Arne Dedert

Verwehrt ein Mieter dem Vermieter den Zutritt zu seiner Wohnung, kann das eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. In dem Fall, der vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wurde, war das Haus von Hausschwamm befallen.

Der gefürchtete Schädling kann ganze Häuser vernichten. Konkret drohte das Dach einzustürzen. Die Mieter zogen in ein Hotel, damit das Haus renoviert werden konnte. Nach dem Rückzug in ihre Wohnung wollten sie weitere notwendige Maßnahmen gegen den Hausschwamm nicht zulassen und verwehrten den Zutritt zu ihrer Wohnung.

Der Eigentümer kündigte seinem Mieter schließlich fristlos. Seine Klage auf Räumung der Wohnung blieb in den Vorinstanzen erfolglos. Der Vermieter habe zuerst in einem Prozess klären müssen, ob der Mieter den Zutritt hätte dulden müssen, befand das Landgericht Berlin 2013.

Die BGH-Richter wiesen den Fall dorthin zurück (Az.: VIII ZR 281/13). Das Landgericht habe nicht berücksichtigt, dass ein Vermieter ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an einer baldigen Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahme haben könne. Das Landgericht muss jetzt klären, ob die konkreten Umstände die fristlose Kündigung gerechtfertigt haben. Der Deutsche Mieterbund bezeichnete die BGH-Entscheidung als „problematisch“.

Der gefürchtete Schädling „echter Hausschwamm“ (serpula lacrymans) zerbröselt Holz und wächst durch Mauern, Putz und sogar Beton. Die Fruchtkörper des Pilzes sind gelblich-braun mit einem weißen Rand. Bei der aufwendigen Sanierung müssen zunächst Holz und Mauerwerk vollständig trockengelegt werden. Im Notfall muss die gesamte Holzkonstruktion ausgetauscht werden. Fachleute schätzen den in Deutschland jährlich verursachten Schaden auf rund 200 Millionen Euro. Der Pilz gefährdet auch die Gesundheit: Seine Sporen lösen Allergien aus, seine gasförmigen Stoffwechselprodukte können Kopfschmerzen und Übelkeit hervorrufen.

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