Ärger um "Rambos" Verschwinden

WINTERSPELT. Das Kreisveterinäramt hat wegen unzulässiger Haltung einen Hund aus einer Scheune in Winterspelt weggenommen und ins Tierheim gebracht. Nach Aussage der Besitzer wurden sie nicht vorgewarnt und erst sechs Tage später schriftlich informiert.

Christel und Wilfried Oberhäuser sind sauer. Das Ehepaar versteht immer noch nicht, warum sein neun Jahre alter Schäferhund-Husky-Mischling "Rambo" vorübergehend "entführt" wurde. Als die beiden am Nachmittag des 24. Dezember nach Hause kamen, erlebten sie eine böse Überraschung: Ihr Hund war verschwunden. Gewöhnlich war er in einer zu Garagen umgebauten Scheune direkt neben dem angemieteten Wohnhaus in Winterspelt untergebracht. Die Scheunentür war zu, allerdings nicht abgeschlossen.Diebstahlsanzeige und Dienstaufsichtsbeschwerde

Da eine Nachfrage bei den Nachbarn keine Aufschlüsse gab, verständigten die Oberhäusers noch an Heiligabend die Polizei Prüm. Am ersten Weihnachtsfeiertag erstatteten sie Anzeige gegen Unbekannt wegen Diebstahls. Im TV erschien daraufhin ein Suchaufruf mit einer Beschreibung des Hundes. "Über die Weihnachtstage habe ich vergeblich alles versucht, um herauszubekommen, wo der Hund ist", sagt Oberhäuser. Am 27. Dezember bekam die Geschichte einen neuen Dreh. Die Polizei informierte das Ehepaar telefonisch darüber, dass das Kreisveterinäramt Bitburg-Prüm nach einem anonymen Anruf den Hund untersucht und ins Trierer Tierheim gebracht habe. "Als wir Rambo am nächsten Tag abholen wollten, wurden wir schroff abgewiesen", sagt Christel Oberhäuser. Ihr Mann forderte vom Veterinäramt schriftlich Klarheit. Dr. Wolfgang Förster schickte einen auf 27. Dezember datierten Brief, der laut Wilfried Oberhäuser jedoch erst am 2. Januar eintraf. Darin informiert Förster über seine amtstierärztlichen Untersuchungen am 19. und 24. Dezember aufgrund einer Anzeige durch die Polizei Prüm und den Tierschutzverein Trier. Er moniert das Fehlen einer Schutzhütte. "Der Innenraum verfügt kaum über Tageslicht, und das Tier hat keine Sicht nach draußen. Das Fell des Hundes ist verdreckt und ungepflegt, und auf dem Fußboden der Garage liegen verstreut Haarbüschel. Da Sie den ganzen Tag unterwegs sind, hat der Hund keine Ansprache und ist sich allein überlassen." Das alles seien Verstöße gegen die Tierschutzverordnung. Deshalb müsse der Rüde weggenommen werden, bis eine ordnungsgemäße Haltung gewährleistet sei. Die Besitzer seien nicht erreichbar gewesen. In einem weiteren Schreiben vom 3. Januar fordert Förster die Besitzer auf, eine Schutzhütte zu besorgen und Sicht nach draußen zu ermöglichen. Wilfried Oberhäuser wehrt sich gegen die Vorwürfe. "Rambo" sei in einem einwandfreien Gesundheitszustand gewesen, habe genügend zu fressen und stets frisches Wasser gehabt. In dem geschlossenen Raum sei er vor jeder Witterung geschützt gewesen, stellt sein Herrchen fest. Die Liegestatt sei mit Decken ausgelegt gewesen. Morgens und am späten Nachmittag sei er jeweils zu einem langen Spaziergang ausgeführt worden. So auch am Tag der Untersuchung, weshalb das Fell noch schmutzig gewesen sei. Oberhäuser vermutet, dass ihm der anonyme Anrufer als Person schaden wollte. Das Veterinäramt hätte zumindest einen Zettel im Briefkasten hinterlassen müssen. Das Vorgehen der Behörde ohne Vorwarnung und Information bezeichnet er als "übereifrig": "Der Hund wurde aus seiner gewohnten Umgebung und von seinen geliebten Menschen ohne Not entfernt. Damit wurde dem Tier mehr Schaden zugefügt, als es genutzt hat. Auch für uns war es ein Schock, denn Rambo gehört seit neun Jahren zu uns." Er habe die Diebstahlsanzeige auf Wolfgang Förster konkretisiert und außerdem gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Kreisverwaltung eingereicht."14 bis 17 Stunden allein im Dunkeln"

Inzwischen ist das Paar nach Prüm gezogen. Kreisveterinär Dr. Dieter Hoff soll laut Oberhäuser bei einer Besichtigung die neue Unterkunft für den Hund mit Schutzhütte genehmigt haben. Das Tier könne in Trier abgeholt werden, für die Heimkosten müssten die Oberhäusers nicht aufkommen. Auf TV -Anfrage wollte sich die Kreisverwaltung aufgrund des laufenden Verfahrens nur eingeschränkt äußern. Die Stellungnahme bezieht sich im Wesentlichen auf den ersten Förster-Brief. Der Hund sei 14 bis 17 Stunden lang allein ohne Schutzhütte und ohne Betreuungsperson im Dunkeln gehalten worden. Wegen der angekündigten Frosttemperaturen seien Gefahr im Verzug und Eile geboten gewesen, um dem Tier weitere Leiden zu ersparen. Über die Wegnahme habe Förster die Polizei Prüm informiert.

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