Campingplatz darf nicht verkauft werden

Das Tauziehen um den Camping- und den Sportplatz Oberweis hat seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht: Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass die Verbandsgemeinde Bitburg-Land das Gelände nicht - wie ursprünglich geplant - verkaufen darf. Sie muss nun neu beschließen, ob sie den Komplex an die Ortsgemeinde zurückgibt oder weiterhin selbst betreibt.

 Freibad, Sport- und Campingplatz bilden in Oberweis einen Komplex, um den Orts- und Verbandsgemeinde seit Jahren einen Rechtsstreit führen. TV-Foto: Katharina Hammermann

Freibad, Sport- und Campingplatz bilden in Oberweis einen Komplex, um den Orts- und Verbandsgemeinde seit Jahren einen Rechtsstreit führen. TV-Foto: Katharina Hammermann

Oberweis. Lesend sitzen sie in der Sonne, der Duft gegrillter Würstchen zieht vorüber, und aus dem nahen Schwimmbad ist Platschen und Lachen zu hören. Die wenigsten der Gäste dürften ahnen, welches Gerangel es seit Jahren um das Land unter ihrem Campingstuhl gibt.Als die Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land der Ortsgemeinde Oberweis am 13. Juni 2005 offenbarte, dass sie vorhabe, den Campingplatz in Oberweis an den bisherigen Pächter zu verkaufen, entbrannte ein Rechtsstreit, der nun mit einem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier seinen vorläufigen Höhepunkt erreicht hat.

Mag der 13. Juni auch den Beginn des für Rheinland-Pfalz einmaligen Rechtsstreits markieren - seine Wurzeln reichen bis ins Jahr 1974.

Ein Rückblick: Bis zum 31. Dezember 1974 gehörte der Freizeitkomplex, bestehend aus Schwimmbad, Sport- und Campingplatz, der Ortsgemeinde. Am 1. Januar 1975 ging er jedoch auf der Grundlage einer neuen Landesverordnung in den Besitz der VG über, inklusive der Flächen, die Oberweis zur Erweiterung des Campingplatzes erworben hatte. Geld bekam die Ortsgemeinde dafür keines. Fortan war die VG für Bau und Unterhaltung der Anlagen zuständig. Bis 1989 bewirtschaftete sie den Platz selbst. Dann verpachtete sie ihn an Alwin Köhler, unter dessen Führung die Anlage inzwischen fünf Sterne gesammelt und sich zu einer der renommiertesten in Deutschland entwickelt hat.

Freizeitkomplex wurde zum Verlustgeschäft

Dennoch erwies sich das Ganze für die VG als Verlustgeschäft. Ursache sei das Schwimmbad, sagt VG-Bürgermeister Jürgen Backes. Es gebe heute kaum noch Schwimmbäder, die kostendeckend arbeiten. Die Ortsgemeinde hingegen sieht die Ursache auch in einem für die VG "ungünstigen Pachtvertrag".

Jedenfalls entschloss sich die VG, den Campingplatz an Köhler zu verkaufen. Um auch das finanzielle Sorgenkind Freibad loszuwerden, bot sie Köhler einen Handel an: Wenn er den Betrieb des Schwimmbads übernimmt, erhält er die Option, den Sportplatz zu kaufen.

Dieser liegt inmitten des Campingplatzes und Köhler könnte die Fläche gut gebrauchen, um die Stellplätze zu vergrößern. Von dem Verkaufspreis in Höhe von 190 000 Euro sollte Oberweis zunächst 100 000, später 150 000 Euro erhalten, um sich einen neuen Sportplatz zu bauen. Der hätte einem Gutachten zufolge jedoch mindestens 900 000 Euro gekostet.

Oberweis wehrte sich und beantragte die Rückübertragung des Komplexes mit der Begründung, Camping- und Sportplatz seien 1975 rechtswidrig übernommen worden. Die VG lehnte den Antrag ab. Auch der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss führte nicht zum Erfolg. Deshalb erhob die Gemeine am 16. August 2006 Klage vor dem Verwaltungsgericht Trier. Wie sich nun herausstellte, nicht ganz ohne Erfolg.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts
Die VG darf weder Camping- noch Sportplatz verkaufen. Sie darf Oberweis die Rückübertragung nur dann verweigern, wenn sie die ihr rechtlich zugewiesenen Aufgaben wie bisher selbst übernimmt. Dennoch hat Oberweis keinen Anspruch auf das Gelände. Denn nach Ansicht des Gerichts sind 30 Jahre eine zu lange Zeit, um heute noch darüber zu entscheiden, ob damals alles rechtens lief. Der VG-Rat kann auch nicht, wie in der Klage beantragt, dazu verpflichtet werden, der Rückübertragung zuzustimmen. "Wir sind der Auffassung, dass der VG-Rat selbst ermessen kann, ob er Camping- und Sportplatz an die Gemeinde zurückgibt oder nicht", sagt Richter Heribert Kröger. Dies wäre dann möglich, wenn sowohl Orts- als auch VG-Rat mit Zweidrittelmehrheit zustimmen und "Gründe des Gemeinwohls" dem nicht entgegensprechen. Das ist nach Ansicht der Richter nicht der Fall: "Wir halten es nicht für ausgeschlossen, dass die Gemeinde Sport- und Campingplatz betreiben könnte", sagt Richter Kröger. Die VG muss nun erneut über die Zukunft des Oberweiser Camping- und Sportplatzes entscheiden - oder in Berufung gehen.

Meinung

Ein cleverer Plan mit Haken

Die VG hatte einen intelligenten Plan - mit einem gewaltigen Haken: Denn von einer Ortsgemeinde zu verlangen, viel Geld für etwas auszugeben, das sie bereits hat, kann nicht gut gehen. Zu Recht haben sich die Oberweiser dagegen gewehrt, ihr Geld in einen neuen Sportplatz zu stecken. Es darf nicht sein, dass ein Ort seine Feuerwehr oder die Jugend vernachlässigen muss, damit eine VG ein gutes Geschäft macht. Dennoch könnte es sich für Oberweis als schlecht erweisen, dass der Plan der VG nun gescheitert ist. Denn er hätte dafür gesorgt, dass die Zukunft von Campingplatz und Freibad gesichert ist - ohne dass der Steuerzahler dafür aufkommen muss. Es geht auch nicht um die Zukunft irgendeines Campingplatzes, sondern um die eines der besten in Deutschland. Ein Aushängeschild für Oberweis und die gesamte Region. Doch der Ort legt keinen Wert auf Sterne. Dass die Urlauber, die ihr Geld in die ländliche Region bringen, das genauso sehen, ist zu bezweifeln. Und was, wenn das Freibad tatsächlich eines Tages aus Kostengründen schließen muss? Die Oberweiser werden davon direkt betroffen sein - und vielleicht beginnen, das Scheitern eines intelligenten Plans zu bedauern, der nur einen Haken hatte. k.hammermann@volksfreund.de

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