Drahtgitter beeinträchtigt Bild

Die Struktur- und Genehmigungsbehörde (SGD) Nord hält das Naturschutzgebiet "Schönecker Schweiz" für hochgradig schützenswert. Deshalb kann dort kein Damwild gehalten werden. Dagegen wehrt sich Hotelpächter Alexander Lindemann.

 Rechts steht Damwild, links stehen Rinder. Das Damwildgatter beeinträchtige das Landschaftsbild der Schönecker Schweiz, sagen die Behörden. Der Stacheldrahtzaun nicht. Hotelpächer Alexander Lindemann will sein Damwildgatter auf die linke Wiese umbauen. TV-Foto: Stefanie Glandien

Rechts steht Damwild, links stehen Rinder. Das Damwildgatter beeinträchtige das Landschaftsbild der Schönecker Schweiz, sagen die Behörden. Der Stacheldrahtzaun nicht. Hotelpächer Alexander Lindemann will sein Damwildgatter auf die linke Wiese umbauen. TV-Foto: Stefanie Glandien

Schönecken. (sn) Pferde und Rinder dürfen im Naturschutzgebiet "Schönecker Schweiz" grasen - Damwild nicht. Das verärgert den Hotelpächter Alexander Lindemann, der dort ein Gehege errichtet hat und dieses gerne nachträglich genehmigen lassen möchte. Sandra Hansen-Spurzem, Pressesprecherin der SGD Nord: "Das Naturschutzgebiet Schönecker Schweiz ist auf Grund seiner Vielzahl hochwertiger und verschiedener Biotoptypen, der sehr artenreichen Tier- und Pflanzenwelt und wegen der besonderen landschaftlichen Schönheit hochgradig schützenswert." Der Schutz dieses Gebiets bedinge dabei die Einhaltung bestimmter fachlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen. Dies gelte auch für die Flächenbeweidung. Im Gegensatz zur erfolgreich praktizierten Hütebeweidung mit Schafen würde eine Gehegehaltung mit Damwild der naturschutzfachlichen Zielsetzung entgegenstehen. Bei der Gehegehaltung blieben die Tiere auf der Fläche, es entstünde Vertritt. Außerdem sei die Einfriedung mit einem mindestens 1,80 Meter hohen Drahtgeflecht grundsätzlich nicht zugelassen.

Alexander Lindemann ist frustriert. Der Niederländer fühlt sich von den deutschen Behörden diskriminiert. So könne man keine Arbeitsplätze schaffen, sagt er, seine berufliche Existenz sei nun gefährdet. Außerdem ist ihm unverständlich, warum ihm die Damwild-Haltung untersagt wird, jedoch jemand anderem das Einfrieden von Pferden und Rindern an anderer Stelle in der Schönecker Schweiz erlaubt ist.

Stefan Backes von der Oberen Naturschutzbehörde der SGD Nord erklärt: "Es gibt im Naturschutzgebiet "Schönecker Schweiz" unterschiedliche Biotoptypen. Auf manchen Flächen ist die Rinder- und Pferdehaltung möglich." Der Burgberg, wo Lindemann sein Damwild halten möchte, sei eine exponierte Stelle. Durch das Damwildgatter werde das Landschaftsbild beeinträchtigt. Außerdem seien Lindemanns Parzellen ganz magere Kalk-Rasenflächen mit höchster Artenvielfalt und besonders schützenswert. Das habe man ihm aber bereits laut Aktenlage im April 2006 mitgeteilt. So ein "Unschuldslamm" wie er vorgebe zu sein, sei Herr Lindemann also beim Bau des Gatters nicht gewesen, sagt Backes. mehi/bre

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