Einwände zum Neubaugebiet

Heute entscheidet der Bauausschuss in öffentlicher Sitzung über die im Rahmen des Plan-Offenlegungs-Verfahrens vorgebrachten Einwände und Anregungen zum Neubaugebiet "Hammerwies II" in Bitburg-Stahl.

Bitburg. Knapp 50 Baugrundstücke mit einer durchschnittlichen Größe von rund 600 Quadratmetern sollen im Neubaugebiet "Hammerwies II" im Bitburger Stadtteil Stahl entstehen, das von der Grundbesitz- und Beteiligungsgesellschaft Schuh GbR erschlossen wird. Das geplante Neubaugebiet provozierte bereits heftige Bürgerproteste, da viele Stahler fürchten, zusammen mit dem ebenfalls in ihrem Stadtteil geplanten Neubaugebiet "Unter'm Stahler Kopf II" (knapp 30 Baustellen) würde der Stadtteil zu schnell über seine Grenzen hinaus wachsen. Rund 170 Stahler hatten deshalb Anfang vergangenen Jahres auf einer Protest-Liste einer Bürger-Initiative unterschrieben (der TV berichtete mehrfach). Inzwischen ist das Neubaugebiet "Hammerwies II" wieder einen Schritt weiter in der Planung: Im Dezember 2007 wurde der Entwurf des Bebauungsplans beschlossen und Anfang dieses Jahres öffentlich ausgelegt, damit Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange Anregungen, Einwände und Anmerkungen zum Plan-Entwurf machen können. "Dabei wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht, die einer sachgerechten Abwägung untereinander und gegeneinander bedürfen", steht dazu in der Beschluss-Vorlage zur heutigen Bauausschuss-Sitzung, in der das Planungs-Büro Isu die Pläne erläutert. Anschließend soll einzeln über 13 Anregungen, Einwände und Anmerkungen zum vorgelegten Plan entschieden werden und der Bebauungsplan dann als Satzung beschlossen werden.Verwaltung verweist auf Bodengutachten

Im Rahmen des Plan-Offenlegungs-Verfahrens brachte beispielsweise ein Stahler Bürger auch seine Bedenken zum Entwässerungs-Konzept vor. Er fürchtet, dass das geplante Regenrückhaltebecken wegen der "riesigen versiegelten Flächen" der Neubaugebiete Hammerwies I und II sowie des zukünftigen Baugebiets "Unter'm Stahler Kopf II" für die Wassermengen selbst bei normalen Regen-Ereignissen nicht ausreicht und die Folge Überschwemmungen im Unterdorf sind. Die Verwaltung verweist in diesem Punkt auf ein Bodengutachten, nach dem das anfallende Wasser im geplanten Regenrückhaltebecken versickern kann und nur in äußerst seltenen Fällen in den Dellbach und darüber in die Nims abgeleitet werden muss und von daher "keine merkbaren Auswirkungen auf den Hochwasserstand der Nims" zu erwarten sind. Eine weitere Anregung von Bürgern wurde bereits in der Planung berücksichtigt: "Hammerwies II" soll nicht über die Straße "In der Jeuch" erschlossen werden, sondern bekommt eine Wendeanlage. Lediglich ein Verbindungsweg, der für Notfälle geöffnet wird, soll über "In der Jeuch" nach "Hammerwies II" führen. Öffentliche Sitzung: Der Bauausschuss tagt heute, 16. April, 17 Uhr, im Rathaus. Thema ist auch eine Änderung im Bebauungsplan Kreisel Echternacher Straße.

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