Keine Rotoren
UPPERSHAUSEN/TRIER. (har/red) Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klagen von vier Windkraftbetreibern auf Erteilung von Baugenehmigungen beziehungsweise Bauvorbescheiden zur Errichtung von acht Windkraftanlagen auf der Gemarkung Uppershausen (Verbandsgemeinde Neuerburg) abgewiesen.
02.04.2004
, 18:37 Uhr
Die teilweise im Naturpark Südeifel geplanten Anlagen sollten an Standorten errichtet werden, die sowohl im Entwurf der Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans für die Region Trier - Teilbereich Windenergie - als auch im Flächennutzungsplan der VG Neuerburg als Ausschlussbereiche für die Windkraftnutzung ausgewiesen sind.