Letzte Ruhe bewegt die Gemüter

METTERICH. Mit den Folgen des Belegungsverbots für den alten Teil des Friedhofs muss sich der Ortsgemeinderat Metterich beschäftigen. Bürger wollen erreichen, dass sieben Einwohner neben ihren Ehegatten in bestehenden Gräbern bestattet werden können. Die Ortsgemeinde bietet hingegen an, die betroffenen Ehepartner im neuen Teil zu bestatten und die Kosten der Umbettung des vorher Verstorbenen zu zahlen.

Das Thema Friedhof ist ein sehr sensibles. Nicht nur in Metterich. Und deshalb ist es verständlich, dass mögliche Ausnahmen vom Belegungsverbot im alten Teil des Gottesackers in Metterich die Gemüter bewegen. Am Montag wird sich deshalb der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung mit dem Ansinnen einiger Mettericher Bürger befassen, ob Männer und Frauen trotz des allgemeinen Belegungsverbots doch noch im alten Teil beerdigt werden dürfen oder nicht. Denn in diesem Bereich liegen die Ehepartner der sieben Bürger. Und die festgeschriebene Ruhezeit ist auch noch nicht abgelaufen. Im Jahre 2003 wurde der bisherige Friedhof geschlossen. Seit der Schließung werden die Toten in einem unmittelbar an den alten Friedhof angrenzenden Teil bestattet. Die schwierige Bodengeologie aufgrund der jahrzehntelangen Belegung des alten Friedhofs und der allgemeinen Bodenverhältnisse in Metterich sowie ein langfristiges Konzept zur Neugestaltung der Fläche nennt Ortsbürgermeister Rainer Wirtz als Gründe für den Beschluss, die Toten nicht mehr im angestammten Friedhof zur letzten Ruhe zu betten. Nach der Neugestaltung - der vermutlich ein Bodenaustausch vorausgeht - sollen jedoch wieder Tote dort beerdigt werden können, sagt Wirtz. Bürgerbegehren ist angedacht

Seit Mitte 2003 werden nun die toten Einwohner des Orts im neuen Gottesacker bestattet. Soweit herrscht Konsens. Unklar ist aber, was mit Toten passiert, deren Ehepartner im alten Friedhof bestattet sind. Stirbt der verbliebene Ehepartner, darf er derzeit nicht neben seinem Gatten oder seiner Gattin auf dem alten Friedhof beerdigt werden. Mit dieser Regelung sind nicht alle Bürger einverstanden. Der in Immenstadt im Allgäu lebende Helmut H. Ehrhardt stammt aus Metterich, hat dort Verwandte, und setzt sich dafür ein, dass vom Bestattungsverbot Ausnahmen gemacht werden können. "Es geht um sieben Mettericher Bürger, deren Ehepartner im alten Teil liegen", sagt Ehrhardt, dessen Tante in Metterich wohnt und dessen Mutter in der Eifelgemeinde begraben liegt. Mit diesem Ansinnen sind Erhardt und seine Mitstreiter bisher gescheitert. In Gerichtsverfahren ist die Außerdienststellung des alten Friedhofs nicht gekippt worden. Nun haben sich einige Bürger zusammengefunden, die einen Einwohnerantrag auf den Weg gebracht haben. Inhalt des Antrags: Der Ortsgemeinderat Metterich soll entgegen der bisherigen Beschlusslage zulassen, dass ausnahmsweise Ehegatten neben ihren bereits verstorbenen Ehepartnern bestattet werden dürfen. Die vom Ortsgemeinderat beschlossene Praxis sieht anders aus. "Die Ortsgemeinde wird die Kosten für die Umbettung des bereits früher Verstorbenen übernehmen", sagt Rainer Wirtz. Beide Toten sollen dann gemeinsam in einem Familiengrab im neuen Teil des Friedhofs bestattet werden. "Den von der Ortsgemeinde vorgesehene Umgang mit den toten Ehegatten lehnen wir ab", sagt Ehrhardt. Und er ist nicht bereit aufzugeben, falls sich der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung nicht zu einer Lockerung des Bestattungsverbots durchringt. "Dann initiieren wir ein Bürgerbegehren", sagt Ehrhardt. Die notwendigen Unterschriften dafür kämen zusammen. Ortsbürgermeister Rainer Wirtz hofft trotzdem, dass sich die Friedhofsangelegenheit zur Zufriedenheit aller Beteiligter klärt. Er verweist auf den breiten Konsens in der Dorfbevölkerung, als es um das Finden eines neuen Friedhofs ging. Wie ist Ihre Meinung? Mailen Sie uns in Kürze an eifel-echo@volksfreund.de. Name und Anschrift nicht vergessen!

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